Nächste Runde im Streit zwischen Ho und Neugebauer um Restaurant im KHK

| Redaktion 
| 02.03.2023

Laut der DOTS Group muss u.a. die errichtete Zugangssperre (eine Mauer) zum "404 – Don't Ask Why" im Kleinen Haus der Kunst wieder entfernt werden. Werde dem nicht Folge geleistet, drohe sogar die Exekution.

Nachdem Lukas Neugebauer und seine LNR Development, die Leasingnehmer des Kleinen Haus der Kunst (KHK) am Wiener Naschmarkt sind, unlängst schwere Vorwürfe gegen Mieter Martin Ho und seine DOTS Group erhoben haben (LEADERSNET berichtete) und sogar den Gastgarten abreißen sowie eine Mauer als Zugangssperre zu Hos Restaurant "404 – Don't Ask Why" errichten ließen, vermeldet nun der Szenegastronom einen Erfolg vor Gericht.

Zugang gewähren

So teilte die DOTS Group am Donnerstag mit, dass das Bezirksgericht Innere Stadt einstweilige Vorkehrung gegen Neugebauer unterlassen habe. Demnach müsse der uneingeschränkte Zugang zum Restaurant wieder hergestellt werden. "Die einstweilige Vorkehrung wurde gemäß § 458 Zivilprozessordnung vom Bezirksgericht Innere Stadt erlassen, da diese aufgrund des bisherigen Verhaltens von Neugebauer und seiner LNR Development zur Abwendung einer widerrechtlichen Beschädigung oder zur Hintanhaltung unwiederbringlichen Schadens nötig erscheint", heißt es in einem Statement der Dots Group.

"Angeordneter Mauerfall"

Im Spruch des Bezirksgerichts Innere Stadt (Aktenzahl 60 C 21/23t) werden Neugebauer und seine LNR Development den Angaben zufolge zur "Wiederherstellung des uneingeschränkten Zugangs zum Mietobjekt" und zur "Unterlassung weiterer Besitzstörungen" verpflichtet. Binnen zwei Tagen ab Zustellung des Spruchs müsse LNR Development die Schlüssel für die rechtswidrig getauschten Schlösser aushändigen und die Ziegelmauer sowie weitere Barrikaden im Eingangsbereich entfernen. Sollte Neugebauer dem Spruch nicht Folge leisten, werde umgehend exekutiert, so die DOTS Group. Ferner sei es Neugebauer mit sofortiger Wirkung verboten, den Eingang zum Mietobjekt zu verhindern oder Störungshandlungen zu setzen sowie Änderungen an der Innenausstattung des Bestandsobjekts vorzunehmen.

Die juristische Auseinandersetzung der beiden Unternehmen bzw. Unternehmer ist mit dieser einstweiligen Vorkehrung sicher nicht zu Ende. Da dürften noch mehrere Runden folgen.

www.dotsgroup.eu

www.lnr.at

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