Der aus den USA nach Europa herübergeschwappte "Black Friday"-Trend lockt auch heuer wieder mit Ermäßigungen und Aktionen. Rabattfieber und Kaufrausch sorgen allerdings manchmal für ein böses Erwachen. Denn hinter so manch attraktivem Angebot verbirgt sich reiner Schwindel. Die heimische Internet Ombudsstelle zeigt neun häufige Gefahren beim Online-Shopping auf, gibt Tipps und berät kostenlos, falls es zu Problemen kommt.
Karl Gladt, Leiter der Internet Ombudsstelle, kennt die verbreitetsten Probleme beim Einkaufen im Internet, die sich gerade rund um den Black Friday häufen: "Der Schnäppchen-Enthusiasmus führt oft dazu, dass Konsumenten Angebote nicht hinterfragen oder Online-Shops nicht genauer unter die Lupe nehmen. Das wissen auch Betrüger:innen und werden vermehrt tätig. Ebenso können Lockangebote und spätere Stornierungen für Ärger sorgen." Die Internet Ombudsstelle weist daher auf die häufigsten Gefahren hin und steht im Ernstfall mit kostenloser Beratung und Streitschlichtung zur Verfügung.
Problem 1: Lockangebote
Was auf den ersten Blick nach einem guten Angebot aussehen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung leider oft nur als Lockangebot. Sprich: Die Ware ist eigentlich gar nicht vergünstigt. Tipp: Preise vergleichen.
Problem 2: Fake-Shops
Betrügerische Online-Shops, die z. B. trotz Zahlung keine Ware liefern, werden immer häufiger. Wer sich bei typischen Merkmalen (z. B. Dumpingpreise, kein Impressum) unsicher ist, setzt am besten auf Online-Shops mit Gütezeichen.
Problem 3: Impulskäufe
Vergünstigungen locken, können in Masse aber teuer werden. Die Internet Ombudsstelle rät, sich vor dem Black Friday eine Liste der Produkte anzulegen, die man gerne hätte, um sich nicht zu ausufernden Impulskäufen hinreißen zu lassen, die man später bereut.
Problem 4: Falsche Ermäßigungen
Auf angegebene Vergleiche achten, im Falle einer falschen Preisermäßigung gibt es hier auch gesetzliche Rückendeckung. Denn seit heuer gibt es eine strengere Regelung: Bei Ermäßigungen – etwa bei "Statt"-Preisen (9,99 Euro statt 19,99 Euro) oder Prozent-Rabatten – darf jeweils nur der eigene niedrigste Preis der letzten 30 Tage und nicht die unverbindliche Herstellerpreisempfehlung als Vergleich herangezogen werden.
Problem 5: Hoher Kaufdruck
"Nur noch drei Artikel vorrätig" – und schon wird gekauft, bevor ein anderer das (angebliche) Mega-Schnäppchen einsackt. Hier gilt wie immer: Glauben Sie nicht alles, was sie lesen.
Problem 6: Lange Lieferzeiten
Frust vorprogrammiert: Am Black Friday wird ein tolles Angebot ergattert – doch dann kommt es nicht einmal rechtzeitig zu Weihnachten an. Tipp: Die angegebene Lieferzeit beachten! Innerhalb dieser Frist muss der Anbieter die Ware liefern. Ist dies – trotz wirksam geschlossenen Vertrags – nicht der Fall und man muss sich das Produkt anderswo zu einem höheren Preis beschaffen, darf die Differenz dem Händler in Rechnung gestellt werden – außer, dieser hat die Lieferverzögerung in keiner Weise zu verantworten.
Problem 7: Nachträgliche Stornos
Es kommt immer wieder vor, dass Online-Händler ihre Lieferversprechen vom Black Friday nicht einhalten und eine Bestellung im Nachhinein stornieren. Aber: Wenn eine Bestellung angenommen wurde und ein Kaufvertrag dadurch wirksam geschlossen wurde, darf der Händler die Bestellung nicht einfach stornieren, sondern muss diese zum vereinbarten Preis auch liefern. Auch hier helfe die Internet Ombudsstelle.
Problem 8: Bereute Bestellung
Wider besseres Wissen lässt man sich am Black Friday zu einem Impulskauf hinreißen (siehe Problem 3) und bereut danach die Ausgabe. Tipp: Die gute Nachricht heißt "Widerrufsrecht". Im Online-Handel darf ein Kaufvertrag bis 14 Tage nach der Lieferung widerrufen werden. Das gilt auch für vergünstigte Waren.
Problem 9: Späte Entscheidung
Manchmal wollen Käufer ein Produkt erst später zurückgeben oder es soll z. B. ein Geschenk retourniert werden, das schon vor einiger Zeit bestellt wurde. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen kann dann allerdings schon vorbei sein. Tipp: Manche Online-Händler gewähren ein längeres Rückgaberecht von bis zu 60 Tagen oder sogar mehr – es lohnt sich also, die Bedingungen genau zu lesen.
www.ombudsstelle.at
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