Ausgezeichnet präsentiert
CCA-Annual zeigt die besten Arbeiten der Kommunikationsbranche.
Ungerechtigkeiten und "Zwei-Klassen-Transparenz".
Der Public Relations Verband Austria (PRVA) ortet im erst vor wenigen Tagen beschlossenen Lobbyistengesetz eine Ungleichbehandlung zwischen Agenturen und anderen Lobbyisten aus Unternehmen, Verbänden oder NGOs. Grundsätzlich hat sich der PRVA immer für Transparenz im Lobbying ausgesprochen und daher ein Lobbying-Register ausdrücklich begrüßt. Das nunmehr beschlossene Lobbying-Gesetz schaffe allerdings durch die Ungleichbehandlung zwischen Agenturen und allen anderen Lobbyisten aus Unternehmen/Verbänden/NGOs eine Zwei-Klassen-Transparenz, kommentiert PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl das vom Nationalrat verabschiedete Gesetz.
Diskriminierung
Die Ungleichbehandlung von Agenturen gegenüber Verbänden und anderen Interessenvertretungen steche ihr ins Auge. Agenturen müssen ihre Auftraggeber und die Aufgabenbereiche ihrer Lobbyingprojekte sowie ihren Gesamtumsatz offenlegen, Verbände und andere Interessenvertretungen müssen das hingegen nicht tun. Auch müssen Agenturen ihre Mitarbeiter explizit nennen, Verbände dürfen auf ihre Website verweisen. Insbesondere die Offenlegung von Auftraggebern sowie Aufgabenbereich, bedeute laut Vogl "eine Diskriminierung und Schlechterstellung von PR-Agenturen, die Lobbyingaufträge übernehmen bzw. erfüllen". Die unklar formulierten Ausnahmebestimmungen für Lobbyingaktivitäten von Rechtsanwälten sind ebenfalls unbefriedigend. Der damit geschaffene Graubereich öffne´Tür und Tor für Umgehungen und ist dem Transparenzgedanken nicht dienlich. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei PR-Agenturen mehrheitlich um Kleinunternehmen und Einpersonen-Unternehmen handelt, sieht der PRVA auch die im Gesetz vorgesehenen Verwaltungsstrafsanktionen sowie die Eintragungsgebühren als zu hoch angesetzt.
"Das ab Anfang 2013 gültige Lobbying-Gesetz birgt Gefahren wirtschaftlichen Schadens für die PR-/Lobbying-/Kommunikations-Branche, ohne dabei aber demokratiepolitischen Nutzen zu stiften. Eine konsequente und umfassende Regelung, die alle Interessenvertreter gleich behandelt, wäre wünschenswert gewesen", so Vogl. (red)