Uber nach OLG-Urteil vor Aus in Wien

Oberlandesgericht bestätigt Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt wurde.

Rückschlag für den Fahrtdienstleister Uber im Streit gegen die Wiener Taxler: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt wurde, jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

"Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben – jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die Einstweilige Verfügung bekannt", sagt 40100-Anwalt Dieter Heine gegenüber oe24.at. Man habe Tests bei Mietwagenfahrern, die mit der Uber-App unterwegs sind, gemacht und bereits Dutzende Verstöße zur Anzeige gebracht. Werden diese vom Gericht als straffällig gewertet, könnten die Strafen pro Fall auf bis zu 100.000 Euro hinauf gehen, so Heine.

Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer an die Betriebsstätte ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden. Uber vertritt hingegen den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliege, der in der Betriebsstätte eingegangen sei. (as)

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