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An der Klage beteiligen sich die nordrhein-westfälischen Verlage WAZ, M. Dumont Schauberg, Rheinische Post, Lensing Wolff, sowie Axel Springer, die Medienholding Nord, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung. Aus ihrer Sicht sei diese Art der Aufbereitung von Nachrichten nicht durch die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages gedeckt, der eigentlich Sendungsbezogenheit vorschreibt und presseähnliche Angebote verhindern will. "Wir wehren uns gegen textdominante Berichterstattung ohne Sendungsbezug in der Tagesschau-App. Die juristische Debatte sollte in den Gerichtssaal verlegt werden", so WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus. (red)
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