„Krankfeiern ist Volksport"

Ein Viertel der Österreicher hat sich schon einmal aus Lustlosigkeit krankgemeldet. 

25% der Österreicher haben sich schon einmal in ihrer Berufslaufbahn krankgemeldet, weil sie keine Lust auf das Arbeiten haben. In Zahlen ausgedrückt: 10% haben es schon ein- bis zweimal gemacht, 4% drei- bis viermal, 1% fünf- bis sechsmal und 10% sogar siebenmal und öfter – frei nach dem Motto „Lieber krankfeiern als krankschuften“. Überhaupt nicht von der Arbeit haben sich 75% der österreichischen Arbeitnehmerinnen gedrückt. Insgesamt wurden für die nicht repräsentative Umfrage von monster.at 509 Personen befragt.

Jeder Krankenstand ist unverzüglich mitzuteilen

„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsverhinderung mitzuteilen“, so  Barbara Riedl-Wiesinger, Country Manager und Sales Director Monster Worldwide Austria. „In den meisten Fällen genügt ein Anruf in der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn bzw. noch davor. Es gibt üblicher Weise in Unternehmen vordefinierte Personen, bei denen die Krankmeldung eingehen muss. Hier ist ebenso anzumerken, dass der Arbeitgeber auch durchaus für einen eintägigen Krankenstand eine Bestätigung verlangen kann.“ Dieses Verlangen kann nach angemessener Zeit auch wiederholt werden. In dieser Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein. Keinesfalls muss die  Diagnose angeführt werden. Der Arbeitnehmer muss nur sagen, ob er an einer Krankheit leidet oder ob er einen Unfall erlitten hat.

Kommt der Arbeitnehmer dieser Melde- und Nachweispflichten aber nicht nach, dann treffen ihn nachteilige Folgen: Für die Dauer der Säumnis verliert er seinen Anspruch auf Entgelt. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall den Lohn bzw. das Entgelt für die Dauer des Versäumnisses nicht bezahlen. Der Arbeitgeber darf jedoch das Arbeitsverhältnis nicht durch fristlose Entlassung beenden, wenn der Arbeitnehmer seiner Mitteilungs- oder Nachweispflicht nicht nachkommt. (red)

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