VÖZ fordert steuerliche Gleichbehandlung von Print und Online

| 03.04.2013

"Gleiches mit Gleichem besteuern"

Gedruckte Zeitungen werden in Österreich mit 10 Prozent Mehrwertsteuer belastet, verkauft ein Medienhaus die selben Inhalte Online, verlangt der Fiskus dafür das Doppelte. "Diese Situation ist an sich schon problematisch", so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger, "wird jedoch durch einen Erlass des Finanzministeriums für Kombi-Abos weiter verschärft". Daher will sich der Verband im Gespräch mit dem Ministerium für eine Lösung stark machen.

Grünberger erklärt die Problematik: "Wenn ein Medienhaus ein Print-Abo mit einem Online-Abo in Kombination anbietet, darf laut dem Erlass des Finanzministeriums der reduzierte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent nicht auf den Online-Anteil angewendet werden. Der Fiskus sieht vor, die Print- und Online-Anteile entweder nach dem Marktwert oder nach den tatsächlichen Kosten aufzuteilen. Doch im Regelfall entstehen den Verlagen durch das Anbieten von digitalen Zeitungsausgaben keine zusätzlichen Kosten, da meist die Inhalte der gedruckten Zeitung eins zu eins übernommen werden. Hinzu kommt, dass das zusätzliche Angebot eines E-Papers in der Regel derzeit noch von nur einem Bruchteil der Print-Abonnenten genutzt wird, da sie ja ohnehin die Zeitung am Papier lesen. Jedoch muss der Verleger für alle Kombi-Abos einen digitalen Steueranteil an den Fiskus abführen."

Kombi-Abo-Erlass ist Hemmschuh für digitale Geschäftsmodelle

Dieser Erlass sei ein Hemmschuh für die Entwicklung von tragfähigen Geschäftsmodellen für Zeitungen im Web. Mit der anachronistischen Ungleichbehandlung von digitalen Zeitungen werde die Etablierung von Paid-Content-Modellen massiv erschwert. "Gleiches muss mit gleichem besteuert werden. Das Trägermedium sollte zweitrangig sein, der Inhalt ist entscheidend. Bier in der Dose wird ja schließlich auch nicht anders besteuert als Flaschenbier. Daher treten wir in der kommenden Woche in Gespräche mit dem Finanzministerium, um den Kombi-Abo-Erlass anzupassen", betont der VÖZ-Geschäftsführer. (red)

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