"Müll-Kartell"-Verfahren
Wettbewerbsbehörde will Saubermacher zu Millionenstrafe verdonnern

| Redaktion 
| 09.09.2024

Im "Müll-Kartell"-Verfahren hat die BWB nun erstmals die Verhängung einer Geldbuße beantragt. Gleichzeitig wurde der Kronzeugenstatus für das steirische Abfallwirtschaftsunternehmen bestätigt.

Im Verfahren um das sogenannte "Müll-Kartell" werden von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nun offenbar Nägel mit Köpfen gemacht. Konkret teilte die BWB am Montag mit, einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße im Rahmen der Ermittlungen in der Abfallwirtschaft gegen die Saubermacher Dienstleistungs AG (SDAG) gestellt zu haben. Das steirische Unternehmen soll 7,085 Millionen Euro zahlen. 

Die Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde konzentrierten sich auf die Abfallsammlung, nahmen daneben aber auch die Weiterverarbeitung in Form von Trennung, Recycling und Verwertung sowie die Entsorgung von Abfällen in den Fokus.

Geminderte Geldbuße und Kronzeugenstatus

Für die SDAG hätte es noch schlimmer kommen können. Doch das Unternehmen habe nach den Hausdurchsuchungen im Rahmen des Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgeben. Aufgrund dieser Kooperation beantragte die BWB laut eigenen Angaben eine geminderte Geldbuße. Ferner wurde der Kronzeugenstatus bestätigt.

Den Ermittler:innen zufolge nahm Saubermacher an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen im Zeitraum von Juli 2002 bis März 2021 teil. Die Zuwiderhandlung sei demnach Teil eines österreichweiten Kartells von zumindest Juli 2002 bis März 2021 gewesen.

"Nach dem Feststellungsantrag gegen den ersten Kronzeugen im Februar dieses Jahres, ist dies nun der erste Geldbußenantrag gegen ein Unternehmen in diesem Verfahrenskomplex. Das BWB Team arbeitet die sichergestellten Beweise sukzessiv auf, um die weiteren Verfahren zügig an das Kartellgericht zu bringen", erklärt BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf.

Bisherige Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Im März 2021 führte die Bundeswettbewerbsbehörde bei über 20 Unternehmen der Abfallwirtschaft Hausdurchsuchungen durch. Nach weiteren Kronzeugenanträgen, zahlreichen Whistleblowermeldungen und Einvernahmen, wurden ein Jahr später aufgrund neuer Verdachtsmomente ergänzende Hausdurchsuchungen durchgeführt. Insgesamt habe man bei Unternehmen in fast allen Bundesländern umfangreiches Datenmaterial, davon über 60 Terabyte IT-Daten und über 2.000 Seiten an physischen Dokumenten sichergestellt. Gegen eine Vielzahl weiterer Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch.

Gegen den ersten Kronzeugen, FCC wurde im Februar 2024 ein Antrag auf Feststellung beim Kartellgericht gestellt.

Zuwiderhandlungen in der Abfallwirtschaft

Die Zuwiderhandlungen betreffen den Ermittler:innen zufolge Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen. Dadurch sollen sich die Unternehmen gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen und verringerten Unsicherheiten in Bezug auf ihr künftiges Geschäftsverhalten verholfen und so ihre Marktanteile gesichert haben. "Durch die Gebietsaufteilung und Kundenaufteilungen schufen die beteiligten Unternehmen ein ineinandergreifendes Konstrukt aus Kartellen, das letztlich ganz Österreich umfasste", so die BWB.

www.bwb.gv.at

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