So hoch fällt das Pfand für Flaschen und Dosen in Zukunft aus

Die Eckpfeiler für die neue Verordnung sind fixiert. Dem Einwegpfand ab 2025 steht damit nichts mehr im Weg.  

Am 1. Jänner 2025 startet in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen. Die für den Aufbau und die Umsetzung erforderliche Einwegpfandverordnung wurde am Montag kundgemacht. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Monika Fiala und Simon Parth, EWP Recycling Pfand Österreich sowie Robert Nagele und Philipp Bodzenta, Trägerverein Einwegpfand, die Eckpunkte des künftigen Pfandsystems.

Meilenstein für Planungssicherheit

"Österreich bekommt ein Pfandsystem. Der letzte Schritt dazu – die Pfandverordnung – ist nun fertig. Dem Einwegpfand ab dem Jahr 2025 steht damit nichts mehr im Weg. Wichtige Vorbereitungen sind bereits in Arbeit. Nun kann das Pfandsystem in Österreich in die breite Umsetzung gehen. Das ist ein wirklich großer Meilenstein, der unsere Natur schützt und sicherstellt, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden können", so Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

In der Verordnung sehen die Vorstände des Trägervereins Einwegpfand einen wichtigen Meilenstein für die Planungssicherheit: "Der Lebensmitteleinzelhandel übernimmt als Rücknahmestelle eine wichtige operative Verantwortung. Um unseren Kund:innen die Rückgabe so bequem wie möglich zu gestalten, investieren wir bereits seit Monaten viele Millionen Euro in den Ankauf von Rücknahmeautomaten und den teilweise sehr aufwendigen Umbau der Filialen. Wir arbeiten gemeinsam daran, dass das für die Kreislaufwirtschaft so wichtige Projekt 2025 erfolgreich realisiert wird," sagt Robert Nagele als Vertreter der Kurie der Rücknehmer, sowie Vorstand der Billa AG.

"Das Einwegpfand ermöglicht ein hochwertiges und effizientes System, um aus alten Getränkeflaschen und Dosen wieder neue Verpackungen machen zu können. Die Verordnung sichert der Getränkeindustrie den Zugang zum gesammelten Material in hoher Qualität und ermöglicht so eine dauerhafte Schließung des Wertstoffkreislaufs", so Philipp Bodzenta, Vorstand der Kurie Erstinverkehrsetzer und Public Affairs Director von Coca-Cola Österreich.

Die Eckpfeiler der Pfandverordnung  

Umfang und Pfandhöhe:

  • Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und drei Liter.
  • Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes.
  • Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet.

Verpflichtete:

  • Produzent:innen und Importeur:innen (Erstinverkehrsetzer:innen) sind verpflichtet, das Pfand beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinden aus Kunststoff oder Metall einzuheben.
  • Letztvertreiber:innen sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkaufen.
  • Die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (Handling Fee) abgegolten.

Organisation und Durchführung:

  • Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch "eine" gemeinsame zentrale Stelle
  • Die zentrale Stelle wird von den Verpflichteten (Produzent:innen und Handel) in Form einer gemeinnützigen GmbH betrieben; sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet; Eigentümer ist der Trägerverein Einwegpfand, dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen beitreten können.
  • Die zentrale Stelle organisiert die Abwicklung der Material-, Geld- und Datenflüsse; zu den Aufgaben zählt z.B. die Registrierung der Getränkeproduzent:innen und der Gebinde, die Einhebung des Pfands von den Produzent:innen und die Auszahlung an die rücknehmenden Stellen sowie die Organisation der Abholung der Sammelware.
  • Die zentrale Stelle ist Eigentümerin der Sammelware; Produzent:innen haben ein Vorkaufsrecht, um den Wiedereinsatz des Rezyklats für Getränkeflaschen sicherzustellen.
  • Es bestehen gesetzliche Kontroll- und Eingriffsrechte des Klimaschutzministeriums.
  • Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Produzent:innen (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (= die Gebinde, für die Pfand gezahlt, aber nie abgeholt wurde); eine Quersubventionierung zwischen Kunststoff und Metall soll ausgeschlossen werden; die Höhe der Produzentengebühr soll die Recyclingfähigkeit berücksichtigen (Ökomodellierung).

Handelsverband begrüßt die Eckpfeiler

Auch der Handelsverband begrüßt die Eckpfeiler zum neuen Einwegpfandsystem. "Der heimische Handel hat sich immer für eine effiziente Gesamtlösung ausgesprochen. Nun sind die Eckpfeiler klar und wir unterstützen den eingeschlagenen Weg und bedanken uns bei Ministerin Gewessler für den laufenden Einbezug bei der Ausgestaltung des Einwegpfandsystems in Österreich. Für uns ist entscheidend, dass der gesamte Lebensmitteleinzelhandel und insbesondere die mehr als 6.700 selbstständigen Kaufleute im Land bei der Implementierung bestmöglich unterstützt werden, damit die Händler wiederum die Kund:innen bestmöglich bei der Rückgabe unterstützen können", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

LEADERSNET war bei der Pressekonferenz. Einen Eindruck können Sie sich hier machen. 

www.recycling-pfand.at

www.bmk.gv.at

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV