Red Bull klagt wegen Razzia gegen EU-Wettbewerbshüter

| Tobias Seifried 
| 15.08.2023

Der Salzburger Energy-Drink-Konzern zieht nach den Hausdurchsuchungen der Kartellbehörde vor knapp fünf Monaten vor Gericht. Die Vorwürfe seien unbegründet, zudem sieht man eigene Rechte verletzt.

Im März führte die EU-Wettbewerbsbehörde bei Red Bull an unterschiedlichen Standorten Razzien durch (LEADERSNET berichtete). Nun haben diese Hausdurchsuchungen, bei der auch die heimische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) involviert war, ein gerichtliches Nachspiel. Dabei sind aber nicht die Behörden am Zug sondern der Salzburger Energy-Drink-Konzern. Dieser klagt nämlich nun seinerseits die Kartellwächter:innen.

 "Offensichtlich unbegründet"

Laut der Europäischen Kommission wurden die Razzien aufgrund des Verdachts, dass ein Unternehmen im Energydrink-Sektor wettbewerbsbeschränkende Absprachen durchgeführt und seine dominante Stellung am Markt missbraucht haben könnte, durchgeführt. In der Klagschrift von Red Bull, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde (T-306/23), heißt es nun, dass diese Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens "offensichtlich unbegründet" seien. Deshalb ist nun beim zweithöchsten europäischen Gericht in Luxemburg beantragt worden, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der die Razzia angeordnet wurde, für nichtig zu erklären. Darüber hinaus wird die Herausgabe aller in den Red-Bull-Büros beschlagnahmten Unterlagen gefordert.

Wie der Fachdienst MLex berichtet, sollen sich die Vorwürfe auf die Geschäfte von Red Bull mit Einzelhändlern beziehen. Der Salzburger Getränkeriese ist bei Energy Drinks in Europa klarer Marktführer, bekommt die stetig wachsende Konkurrenz aber immer mehr zu spüren. Auch diesbezüglich soll es einen Vorwurf geben. Red Bull könnte laut dem Bericht versucht haben, eine vorteilhafte Behandlung für seine eigenen Produkte zu erhalten - und zwar zum Nachteil der Mitbewerber:innen.

Aussichtsreich

Red Bull begründet seine Forderungen in der Klage wie folgt: "Die Kommission habe allem Anschein nach zum Zeitpunkt des Erlasses ihrer Entscheidung über keine ausreichenden Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verfügt, um eine Nachprüfung zu rechtfertigen." Zudem stuft der Konzern die unbefristete Durchsuchung seiner Räumlichkeiten in Brüssel als "übermäßigen Eingriff" in die eigenen Rechte ein.

Laut Einschätzungen von Expert:innen habe Red Bull gute Chancen, mit seiner Klage erfolgreich zu sein. So hat der Europäische Gerichtshof bereits Anfang 2023 den Klagen von drei Lebensmittelhändlern aus Frankreich gegen Hausdurchsuchungen der EU-Wettbewerbsbehörde stattgegeben. Diese klagten aufgrund von Verfahrensfehlern sowie die Verletzung eigener Rechte.

www.redbull.com

www.commission.europa.eu

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