Kika/Leiner: Größter Brocken der Forderungen noch nicht angemeldet

| Redaktion 
| 09.08.2023

Finanz- und Beendigungsansprüche von Mitarbeiter:innen fehlen etwa noch, es können aber Nachfristen genutzt werden.

Am Dienstag Mitternacht endete die Frist zur Forderungsanmeldung im Zuge des Kika/Leiner-Insolvenzverfahrens: Bis zum Vormittag waren allerdings erst Forderungen von rund 320 Gläubiger:innen in der Höhe von etwa 14 Millionen Euro angemeldet. Dazu kamen rund 3200 Forderungen von Dienstnehmer:innen der Möbelhändler in einer Höhe von acht Millionen Euro.

Forderungen werden wohl noch eingebracht

Auch wenn die Frist abgelaufen sei, sei damit zu rechnen, dass diese Forderungsanmeldungen jedenfalls noch eingebracht und die "Verspätung" mit den Beteiligten wie Gericht und Masseverwalter akkordiert würden. Insbesondere bei den zahlreichen Forderungsanmeldungen für die Dienstnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses sei dies aus zeitlichen Gründen durchaus nachvollziehbar.

Forderungen für Dienstnehmer werden durch die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich angemeldet. Die Forderungen für das laufende Entgelt inklusive der aliquoten Sonderzahlungen bis zum Tag der Insolvenzeröffnung am 13. Juni wurden im Juni angemeldet.

Offene Ansprüche

Noch offen sind die Anmeldungen der Beendigungsansprüche wie Abfertigungen, Kündigungsentschädigungen und Urlaubsersatzleistungen für die rund 1500 Dienstnehmer, die ihren Arbeitsplatz durch die Filialschließungen verloren haben. Man sei gerade dabei, die Ansprüche zu berechnen. Der Prozess werde noch zwei Wochen dauern, heißt es aus der AK. Um Bilanz zu ziehen, ob die betroffenen Mitarbeiter schon eine andere Stelle gefunden hätten, sei es noch zu früh, heißt es von der Gewerkschaft.

Der Insolvenzverwalter hat nun bis zur Prüfungstagsatzung am 21. August Zeit, eingebrachte Forderungsanmeldungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen.

www.kika.at

www.leiner.at

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV