EPU sind wichtige Stütze und bedeutender Faktor für den Wirtschaftsstandort NÖ

| Redaktion 
| 25.04.2023

65,9 Prozent aller aktiven Unternehmen in Niederösterreich sind Ein-Personen-Unternehmen. 

2022 gab es in Österreich 350.981 Ein-Personen-Unternehmen. Niederösterreich befindet sich mit 74.422 EPU an der Spitze aller Bundesländer. "Die blaugelben Ein-Personen-Unternehmen sind eine wichtige Stütze und bedeutender Faktor für unseren Wirtschaftsstandort, denn 65,9 Prozent aller aktiven Unternehmen in Niederösterreich sind EPU. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um knapp drei Prozent und im Fünfjahresvergleich zwischen 2017 und 2022 um über zwölf Prozent gestiegen", sagt Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ.

Frauenanteil bei 55 Prozent

Den höchsten Anteil an EPUs gibt es im Gewerbe und Handwerk mit 72,1 Prozent gefolgt von Information und Consulting mit 63,7 Prozent EPU-Anteil und dem Handel mit 54,2 Prozent. Der Frauenanteil bei Ein-Personen-Unternehmen liegt bei 55 Prozent bzw. bei 44 Prozent ohne den selbstständigen Personenbetreuern. "EPU sind Kooperationspartner von KMU, regionale Anker, innovative Dienstleister und exportieren sogar", ergänzt Birgit Streibel-Lobner, EPU-Sprecherin der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

"Vielfältiges Angebot"

EPU bieten ihre Produkte und Dienstleistungen als "All in one"-Betrieb an. Entsprechendes Service, Netzwerk und Unterstützung sind daher besonders für diese Zielgruppe ein wichtiges Anliegen der Wirtschaftskammer Niederösterreich. "Speziell für EPU bieten wir eine Reihe von Serviceleistungen und ausgewählte Informationen zu den Themen Steuern, Recht, Betriebswirtschaft, Finanzierung/Förderungen, soziale Absicherung, interessenpolitischen Schwerpunkten aber auch digitaler Aus- und Weiterbildung an", so Streibel-Lobner.

Stärkere soziale Absicherung gefordert

Vor diesen Hintergründen und um die bestehenden Rahmenbedingungen für EPU weiter zu verbessern, fordert Ecker weitere Maßnahmen: "Insbesondere die soziale Absicherung für EPU muss ausgebaut werden. So muss die Eintrittsmöglichkeit in die Arbeitslosenversicherung von sechs auf 24 Monate verlängert werden. Besonders angesichts der hohen Inflation ist es zudem notwendig, die Grenze für die Kleinunternehmerregelung von 35.000 auf 85.000 Euro anzuheben, wie es auch in der EU ab Anfang 2025 geplant ist", so der WKNÖ-Präsident abschließend.

www.wko.at

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