ORF Beschwerde abgewiesen

| 02.05.2012

Wrabetz geht in Sachen Social Media zu den Höchstgerichten. 

Nach dem negativen Bescheid des Bundeskommunikationssenates zu den ORF-Facebook-Aktivitäten (leadersnet.at berichtete) will der öffentlich-rechtliche Sender seinen "Kampf um einen freien Zugang zu neuen Medien" fortsetzen. Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt.

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz will sich nun an die Höchstgerichte wenden. "Der ORF wird selbstverständlich weiter darum kämpfen, dass er nicht von der Kommunikation mit einem großen Teil seines Publikums, das sich tagtäglich in sozialen Netzwerken bewegt, abgeschnitten wird", so Wrabetz. "Wir werden den Weg zu den Höchstgerichten beschreiten und aufschiebende Wirkung beantragen. Die Gesetzesinterpretation des BKS ist für den ORF nicht nachvollziehbar." (red)

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