Das AMA-Gütesiegel war bislang ein Qualitätssiegel für Lebensmittel. Jetzt kommen Blumen und Zierpflanzen mit einem grafisch adaptierten Zeichen dazu. Das AMA-Gütesiegel mit dem grünen Blütenkranz soll Pflanzen aus regionaler Herkunft sowie standortgerechter und ressourcenschonender Produktion kennzeichnen.
Analog zu den etablieren Produktgruppen baute die AMA-Marketing ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem für Blumen und Zierpflanzen auf. Alle Stufen entlang der gesamten Herstellungs- und Vermarktungskette seien hier eingebunden, teilt die AMA mit.
Vorteil für Gärtner, Handel und Konsumenten
"Seit 25 Jahren dient das AMA-Gütesiegel als verlässliche Orientierung für überdurchschnittliche und nachvollziehbare Qualität sowie unabhängige Kontrolle von Lebensmitteln. Unser gesetzlicher Auftrag zur Qualitätssicherung umfasst auch landwirtschaftliche Produktionszweige außerhalb der Lebensmittelproduktion. Für den Sektor des Zierpflanzenbaus haben wir im vergangenen Jahr ein System entwickelt, das die Qualität und Herkunft absichert. Davon profitieren die teilnehmenden Gärtner und deren Verkaufsgeschäfte, der Handel und insbesondere die Konsumenten", erklärt Martin Greßl, Leiter des AMA-Qualitätsmanagements.
Die Anforderungen der AMA-Richtlinien sollen höhere als die gesetzlichen Qualitätsstandards garantieren. Pflanzen mit dem AMA-Gütesiegel müssen möglichst frei von Schädlingen, Krankheiten und Verletzungen sein. Ein gutes Wurzelbild und ausreichende Standfestigkeit sind ebenfalls vorgeschrieben. Abgestorbene Pflanzenteile müssen fachgerecht entfernt werden. Eine optimale Düngeversorgung gewährleistet, dass sich die Pflanzen zu Hause gut weiterentwickeln. Sie dürfen weder mangelernährt noch überversorgt sein. Für Pflanzen mit dem AMA-Gütesiegel und der Regionsbezeichnung "Austria" wird garantiert, dass sie in dieser Region getopft, kultiviert, gewachsen, sortiert und verpackt worden sind.
Fünf teilnehmende Gärtnereien
Die neue Richtlinie umfasst Kriterien für Beet- und Balkonblumen, Topf- und Zimmerpflanzen, Stauden und Gehölze, Gemüsejungpflanzen und Topfkräuter. Schnittblumen sind vom Geltungsbereich ausgenommen, da es für diese zurzeit keine ausreichende Möglichkeit einer lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Herkunft gebe. Aktuell nehmen fünf Gärtnereien an der Richtlinie teil, drei aus Niederösterreich, ein Betrieb aus der Steiermark und einer aus dem Burgenland. (as)
www.amainfo.at
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