Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft und das BMDW wollen künftig 2,5 Millionen Euro in neue Lösungsansätze heimischer Innovationstreiber stecken. Nach der Pilotphase im letzten Jahr folgt nun der Startschuss für die thematisch offene Ausschreibung: Rund 2,5 Millionen Euro stehen dem Förderprogramm zur Verfügung, eingeworben wurde die Summe von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG mit Unterstützung des Wirtschaftsressorts bei der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung.
"Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sieht sich als Innovationstreiber in Österreich für Österreich – unser Ziel ist, Österreich zum Innovation Leader zu machen. Mit dem Förderprogramm ‘Impact Innovation‘ fördern wir gezielt die Entwicklung von innovativen Ideen und Lösungen", so die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck.
Größere Flexibilität
Die größere Flexibilität soll vor allem "Newcomer" ansprechen: Bereits in der Pilotphase 2017 waren rund 65 Prozent neue Antragsteller beteiligt, besonders deutlich zeichnete sich dabei ab, wie vielfältig die Lösungsansätze in Innovationsprozessen sind. So mischten sich unter die 16 geförderten Projekte unter anderem Fragestellungen zu automatischen Übersetzungen von Beipackzetteln in Gebärdensprache, individuell online konfigurierbaren Bestattungen bis hin zu nachhaltigen Produktionsprozessen in Handwerksbetrieben.
"Die Umsetzung einer innovativen Idee ist nicht an ein Labor gebunden – wir müssen auch bei Innovationsprozessen neue Wege gehen und offen sein bei der Entwicklung von Lösungen und der Einbindung von verschiedenen Akteuren“, erklären die FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner.
Förderungen bis zu 75.000 Euro
Mit der Ausschreibung der neuen Impact Innovation bekommen Organisationen vom Start-up bis zum gemeinnützigen Verein, sprich Unternehmen unterhalb der KMU-Grenzen, die Möglichkeit ihre Ideen zu verwirklichen. Gefördert werden sollen 50 Prozent der Projektkosten im Umfang bis zu maximal 75.000 Euro, dazu gehören auch die Kosten für das Einbinden relevanter Akteure sowie Experten für Innovationsmethoden.
Erforderlich für die Einreichung ist lediglich eine detaillierte Beschreibung des zu lösenden Problems, danach prüfen und bewerten bestimmte Kriterien die Auswirkungen des definierten Problems, das Innovationspotential möglicher Lösungen, die methodische Vorgehensweise, die Einbindung aller relevanten Akteure sowie die vorhandenen Qualifikationen und Ressourcen um die Umsetzung zu gewährleisten. (jr)
Einreichungen sind bei der FFG bis 30. Mai 2018 möglich.
www.ffg.at
www.bmdw.gv.at