Schweizer Schiedsgericht: Funke kann Syndikatsverträge mit Dichand „nicht so einfach kündigen"

| 13.03.2017

Seit fast drei Jahren wollen die Deutschen die Rahmenvereinbarungen loswerden.

Im Herbst 2014 erklärte der größte deutsche Regionalzeitungsverlag, die Funke-Gruppe, die Krone-Verträge aus den späten 1980ern kündigen zu wollen. Ein Vergleich wurde im vergangenen Jahr angestrebt. Laut einem Bericht des Standard hat sich das Schweizer Schiedsgericht nun zu einer Entscheidung durchgerungen: Die sogenannten Feststellungsbegehren der Funke-Gruppe gegen die Dichands wurden abgewiesen. Die Deutschen können demnach die  Rahmenvereinbarungen und Syndikatsverträge mit den Dichands nicht einfach so kündigen. Erst Ende 2018 sei der kolportierte Zeitpunkt für die nächste Kündigungsmöglichkeit der Krone-Verträge.

Im Detail

In den Syndikatsverträgen der Funke Mediengruppe mit der Verlegerfamilie Dichand sind rund zehn Millionen Euro garantierte Auszahlung festgehalten. Wenn die Krone diesen garantierten Gewinn nicht abdecken kann, müssen die deutschen Gesellschafter dafür aufkommen. (jw)

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