„Oberste Pflicht der Versicherungsmakler: Beratungsqualität und Konsumentenschutz“

| 19.01.2017

Gäste aus Wirtschaft, Politik und der Versicherungsbranche feierten „20 Jahre Maklergesetz“ in Wien.

20 Jahre Maklergesetz, ein Jahr Rechts- und Disziplinarkommission (RDK), neu beschlossene Standesregeln und die bevorstehende Umsetzung der Europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD): kaum ein Berufsstand hat so strenge Qualitätsansprüche an sich selbst, wie die österreichischen Versicherungsmakler. „Makler ist, wer auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung für den Auftraggeber Geschäfte mit einem Dritten vermittelt, ohne ständig damit betraut zu sein.“ So lautet der erste Paragraph des Österreichischen Maklergesetzes, das seit nunmehr 20 Jahren gilt.

Grund zum Feiern für den Fachverband der Österreichischen Versicherungsmakler, der gemeinsam mit dem Verband Österreichischer Versicherungsmakler (VÖVM) und dem Österreichischen Versicherungsmaklerring (ÖVM) zu einem Festakt ins Palais Trautson lud. Rund 100 Gäste aus Wirtschaft, Politik und der Versicherungsbranche folgten der Einladung und feierten „20 Jahre Maklergesetz“.

Vertrauen der Konsumenten stärken

Welchen Nutzen die Konsumenten von diesem Pflichtenkatalog haben, der seit 20 Jahren die Tätigkeit eines Maklers gesetzlich regelt, erklärt Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler so: „Ein Versicherungsmakler ist in erster Linie Konsumentenschützer an vorderster Front und haftet, nach dem Maklergesetz, als 'Bundesgenosse' des Versicherungskunden für die Qualität seiner Arbeit. Er ist zur Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes- also 'best advice' verpflichtet. Das bedeutet für den Konsumenten, dass im Gegensatz zu Versicherungsagenten, die für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen arbeiten, Versicherungsmakler unabhängige Spezialisten sind, die ausschließlich im Auftrag ihrer Kunden tätig werden und sie im Schadenfall unterstützen. Wir stehen in einem ständigen Wettbewerb mit anderen Vermittlergruppen, das Unterscheidungsmerkmal nach außen ist der qualitative Anspruch an uns selbst.“

Die Beratungsqualität weiter zu erhöhen und damit das Vertrauen der Versicherungsnehmer zu stärken, ist in den kommenden Jahren erklärtes Ziel des Fachverbands der Österreichischen Versicherungsmakler. Fairer Wettbewerb am Versicherungsmarkt und Konsumentenschutz stehen dabei im Vordergrund. So hat der Fachverband neben dem Maklergesetz weitere Standesregeln beschlossen, die seit 1. Januar 2017 für alle österreichischen Versicherungsmakler verbindlich gelten. Dadurch soll unter anderem der faire Wettbewerb zwischen allen TeilnehmerInnen am Versicherungsmarkt gefördert, die Beratungsqualität weiter erhöht und das Vertrauen der Konsumenten gestärkt werden.

Unter den Gästen wurden unter anderem FV-Geschäftsführer Erwin Gisch, ÖVM-Präsident Alexander Punzl, Peter Jabornegg von der Johannes Kepler Universität Linz, Justizministerium-Sektionschef Georg Kathrein, VÖVM-Präsident Andreas Krebs, Bundesspartenobmann Information und Consulting Robert Bodenstein, Bundesspartengeschäftsführer Information und Consulting Josef Moser, Zurich-Chef Gerhard Matschnig, die designierte Zurich-Chefin Andrea Stürmer, Versicherungsmakler NÖ-Obmann Gottfried Pilz, HDI-Marketingleiter Wolfgang Kaiser und Versicherungsmakler Wien-Obmann Helmut Mojescick.

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