Die Tücken von Versicherungen im Internet

Wiener Versicherungsmakler präsentierten Rechtsgutachten zu Informations- und Beratungspflicht.

Der Versicherungsmarkt verändert sich laufend. Um sich zu informieren und Preise zu vergleichen, nutzen deshalb immer mehr Österreicher und Online-Vergleichsportale für Versicherungen. „Das passende Produkt, abgestimmt auf die jeweilige Lebenssituation und Bedürfnisse, zu finden ist im Internet nahezu unmöglich“, sind sich die Wiener Versicherungsmakler sicher und haben aus diesem Grund eine Pressekonferenz einberufen, um über das Thema „Versicherungsleistungen im Internet – Konsumentenvorteil oder Risiko?“ zu informiern. Ohne umfassende Beratung im Vorfeld bestehe die Gefahr, die falsche Versicherung abzuschließen, was im Schadenfall sehr teuer werden könne.

Komplexe und weniger komplexe Produkte

„Mittlerweile kann eine Haushaltsversicherung in 15 Minuten über das Internet abgeschlossen werden. Sich in die komplexen Versicherungsangebote einzulesen und die Tücken, die beim Abschluss einer solchen Versicherung bestehen, zu erkennen, ist für viele Konsumenten aber nahezu unmöglich“, so Helmut Mojescick, Fachgruppenobmann der Wiener Versicherungsmakler. „Wir haben daher Bedenken, ob im Internet die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zum Schutz der Konsumenten eingehalten werden und die gesetzlichen Beratungspflichten durch Online-Versicherungsvermittler erfüllt werden können.“

Welche Versicherungsprodukte tatsächlich online angeboten werden dürfen und wann Informations- und Beratungspflichten bestehen, zeigt ein Rechtsgutachten zu den Rahmenbedingungen beim Vertrieb von Versicherungsleistungen im Internet, das von Brandl & Talos Rechtsanwälte im Auftrag der Wiener Versicherungsmakler erstellt wurde. Darin wird zwischen komplexen und weniger komplexen Produkten unterschieden. Versicherer müssen ihren Kunden beim Verkauf von „komplexeren“ Versicherungsverträgen ein Beratungsgespräch ermöglichen. Der Kunde kann damit selbst entscheiden, ob er eine persönliche Beratung erhalten will oder nicht. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Versicherer den Verkauf von fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen über das Internet anbietet. Hier reicht es nicht aus, seinen Kunden Fragen nur zu ermöglichen. In diesem Bereich sind Versicherungsunternehmen zur anlage- und anlegergerechten Beratung verpflichtet.

Gesetzeskonforme Beratung

Was für Versicherer lediglich beim Vertrieb von fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen gilt, gilt für Versicherungsvermittler bei allen „komplexeren“ Versicherungsprodukten, die sie anbieten. „Vertreiben Versicherungsvermittler solche Produkte über das Internet wird das Bereitstellen einer Hotline – aufgrund der strengeren gesetzlichen Bestimmungen – nicht ausreichen. Eine gesetzeskonforme Beratung kann nur dann erfüllt werden, wenn ein Beratungsgespräch stattfindet“, so Ernst Brandl, Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH. Das Anbieten und Vermitteln von Versicherungsprodukten im Internet ohne persönliches Beratungsgespräch sehen die Wiener Versicherungsmakler daher bedenklich. (as)

PK Versicherungsleistungen im Internet - Fotos C.Mikes

PK Versicherungsleistungen im Internet - Fotos C.Mikes
2014-09-17
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