EU will „Made in ...“-Siegel zur Pflicht machen

| 16.04.2014

Nur Lebensmittel sollen von der Regelung ausgenommen werden.

Das EU-Parlament will die Herkunftsbezeichnung „Made in ...“ für alle Waren zur Pflicht machen. Die Abgeordneten stimmten auf ihrer letzten Plenarsitzung vor den Europawahlen 2014 mit großer Mehrheit für den Entwurf. Dadurch soll das bisherige freiwillige System ersetzt werden. Die Pflicht soll für alle Verbraucherprodukte außer für Lebensmittel gelten. Dadurch will die EU erreichen, dass die Waren innerhalb der gesamten Lieferkette rückverfolgbar sind. So soll eine schnelle Reaktion auf Sicherheitsprobleme - beispielsweise bei Rückrufen - ermöglicht werden, schreibt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.

Doch noch müssen den Plänen alle EU-Staaten zustimmen. Gegenwind ist vor allem aus Deutschland, aber auch aus Österreich zu erwarten. Denn laut Gesetzesentwurf könnte ein Produkt, auch wenn es hauptsächlich im Ausland hergestellt wurde, selbst dann die wertvolle Bezeichnung des Auftragslandes tragen, wenn dort nur die wenigen letzten Arbeitsschritte erledigt wurden.

Wie Christian Mandl, Leiter der Abteilung für EU-Koordination in der Wirtschaftskammer, gegenüber derstandard.at erklärt, seien die Pläne „sinnlos“ und irreführend: „Selbst wenn alle Einzelteile österreichischen Ursprungs sind und lediglich die Letztzusammenführung beispielsweise in der Ukraine geschieht, würde das Produkt das Etikett 'Made in Ukraine' tragen.“ Deswegen sehe er auch keinen Nutzen für die Konsumenten. (red)

www.europa.eu

 

leadersnet.TV