Für die Gläubiger:innen der insolventen Signa Holding GmbH wurde es am Dienstag erstmals seit der Eröffnung des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung spannend. Am Handelsgericht Wien fand nämlich die erste Gläubigerversammlung sowie die Berichtstagsatzung statt. Dabei stand der Sanierungsverwalter den Betroffenen erstmals über die Entwicklung des am 29. November 2023 eröffneten Insolvenzverfahrens Rede und Antwort.
Dabei zeigte sich, dass das Insolvenzgericht nach ausführlicher Berichterstattung durch den Sanierungsverwalter bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen, sieht. Somit wird das Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt. Die Insolvenz des von René Benko gegründeten Konzerns ist mit Verbindlichkeiten von rund 5,2 Milliarden Euro die bisher größte Pleite der österreichischen Wirtschaftsgeschichte (LEADERSNET berichtete) und führte hierzulande bereits zu zwei Folgeinsolvenzen.
Entzug der Eigenverwaltung weiterhin möglich
Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz des Kreditschutzverband von 1870, sagt: "Nach einem intensiven Austausch des Sanierungsverwalters mit den anwesenden Gläubiger:innen hält das Insolvenzgericht an der Eigenverwaltung fest. Der Entzug der Eigenverwaltung ist in der Insolvenzordnung genau geregelt und liegt für das Insolvenzgericht derzeit kein Grund für die Entziehung vor. Ein Entzug der Eigenverwaltung ist jedoch weiterhin in jedem Stadium des Insolvenzverfahrens möglich."
Bis zur ersten Gläubigerversammlung hat der Sanierungsverwalter bereits erste Restrukturierungsmaßnahmen gesetzt. Neben der Reduktion des Personalstandes wurden auch die für Repräsentationstätigkeiten zuständigen Teilbereiche der Signa Holding insolvenzgerichtlich geschlossen (LEADERSNET berichtete).
Zudem muss die Signa Holding weitere prestigeträchtige Immobilien und Beteiligungen verkaufen. Dazu zählen u.a. das Chrysler Building in New York, der Firmen-Privatjet oder die Anteile an Kronen Zeitung und Kurier.
Garantieerklärung von Benko und Gläubigerausschuss
Die Kosten für den Fortbetrieb der Signa Holding GmbH seien vorerst gedeckt. Dies auch mit Unterstützung von René Benko persönlich. So habe dieser eine Garantieerklärung über drei Millionen Euro zur Sicherung des Fortbetriebes abgegeben. Bisher wurde zur Sicherung des Fortbetriebes den Informationen zufolge mehr als eine Million Euro bezahlt.
Bereits am Montag hat das Insolvenzgericht einen von mehreren Seiten geforderten Gläubigerausschuss installiert. Als größter Gläubigerschutzverband gehört der KSV1870 diesem Gremium an. "Mit der Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde vom Insolvenzgericht ein wichtiger Schritt für eine transparente Abwicklung des Sanierungsverfahrens gesetzt. Diese ist umso mehr erforderlich, da das Sanierungsverfahren weiter in Eigenverwaltung geführt wird", begrüßt Götze die Entscheidung des Insolvenzgerichts.
So geht es weiter
Am 29. Jänner 2024 findet am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung statt. Gläubigerforderungen können bis zum 15. Jänner 2024 über den KSV1870 angemeldet werden. Die für die Signa Holding und für die Gläubiger:innen entscheidende Sanierungsplantagsatzung wurde für den 12. Februar 2024 anberaumt. Bekanntlich bietet das Unternehmen eine Sanierungsplanquote von 30 Prozent zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Das sind rund 1,5 Milliarden Euro. Unter den Gläubiger:innen befinden sich auch bekannte Investor:innen sowie große Banken.
"Die Prüfung der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages innerhalb von 90 Tagen bleibt eine Herkulesaufgabe. Allein die Tatsache, dass das vorläufige Organigramm der "Signa-Gruppe" insgesamt 46 Seiten im A3-Format umfasst, spricht Bände", so der KSV1870-Experte abschließend.
www.signa.at
www.ksv.at
Kommentar schreiben