Martin Ho wehrt sich gegen die Schließung des "Hidden Club"

| Redaktion 
| 11.12.2023

Laut einer Anwaltskanzlei muss der Szene-Gastronom die Diskothek auf der Mariahilfer Straße unverzüglich schließen. Die Dots Group sieht das anders und will zur Not sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

2021 hat Martin Ho mit seiner Dots Group in den ehemaligen Räumlichkeiten eines Drogeriemarkts auf der Wiener Mariahilfer Straße seinen "Hidden Club" eröffnet (LEADERSNET berichtete). Bereits vor der Eröffnung hat der Szene-Gastronom damit den Unmut von Anrainer:innen und Nachbar:innen auf sich gezogen. Letztere hatten bei dem verkürzten Behördenverfahren kaum Mitspracherecht. Die Diskothek startete mit einer Genehmigung für einen Drogeriemarkt.

Die Anrainer:innen wollten sich aber nicht geschlagen geben und wandten sich an die Anwaltskanzlei List. Gemeinsam zog man zunächst vors Verwaltungsgericht Wien. Dieses gab aber Martin Ho und dem zuständigen Bezirksamt Recht. Nach dieser Entscheidung gingen die Nachbar:innen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH), der nun sie im Recht sieht. Das teilte die List Rechtsanwalts GmbH mit.

"Hidden Club hat unverzüglich zuzusperren"

In einer Aussendung vom Sonntag heißt es, dass der VfGH die verfassungswidrige Norm, welche die Grundlage für die Genehmigung darstellte, im März 2023 aufhob. "Der Hidden Club hat sofort und unverzüglich zuzusperren, da nunmehr keine Genehmigung mehr vorliegt", so Rechtsanwältin Fiona List. Nun hat nämlich auch das Verwaltungsgericht Wien entschieden, dass die Genehmigung für die Diskothek auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhte und hob den Genehmigungsbescheid für den "Hidden Club" aus dem Jahr 2021 auf.

Darüber hinaus sei laut der Anwaltskanzlei "endlich ein rechtskonformes Genehmigungsverfahren unter Beziehung der betroffenen Nachbar:innen durchzuführen."

Dots Group wehrt sich gegen Schließung

Auf LEADERSNET-Anfrage hat sich am Montagnachmittag die Dots Group zu dem Verfahren per Aussendung geäußert. Darin heißt es, dass der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Dezember 2023 dem Betreiber des Hidden Clubs bisher nur aus den Medien bekannt sei und noch nicht zugestellt wurde. Nach Zustellung werde dieser durch die Rechtsvertretung der Dots Group einer Überprüfung unterzogen, um allfällige Rechtsmittel gegen den derzeit noch nicht rechtskräftigen Bescheid einzulegen und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Höchstinstanz anzurufen, so das Unternehmen.

Gleichzeitig gibt es Kritik an der allgemeinen Entscheidung gegen das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Konkret heißt es in der Aussendung: "Das vereinfachte Verfahren in der Gewerbeordnung (§ 359b Abs 1 Z 4 GewO 1994) wurde vom Verfassungsgerichtshof (G 166/2023-15) rückwirkend aufgehoben, da es dem Gleichheitssatz widerspreche. Dies hat zur Folge, dass künftig unzählige Betriebe in Immobilien mit einer Generalgenehmigung – dies ist beispielsweise in Einkaufszentren der Fall – unter enormem bürokratischem Aufwand umfangreiche Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen." Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens zur Genehmigung des Hidden Clubs stelle demnach keinen Rechtsverstoß dar, sondern sei lediglich der Anlassfall für eine Überprüfung der Norm durch den VfGH gewesen.

Ferner heißt es, dass die Dots Group bereits vor dem ursprünglichen Genehmigungsverfahren alle Unterlagen und Gutachten aufbereitet habe, die für einen positiven Bescheid erforderlich seien. Diese Unterlagen sollen nun im Zuge eines neuen Genehmigungsverfahrens eingereicht werden, wodurch die Weiterführung des Betriebs wahrscheinlich sei. Zudem würden sämtliche Maßnahmen umgesetzt, um Belästigungen der Anrainer:innen durch die Diskothek zu vermeiden. Externe Lärmschutzgutachten würden den umfassenden Schallschutz bestätigen.

Eindrücke vom "The Hidden Club" finden Sie hier.

www.dotsgroup.eu/hidden-club

www.ralist.at

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV