Das neue Bestellerprinzip ist in Kraft

| Redaktion 
| 02.07.2023

Seit 1. Juli 2023 trifft die Maklerprovision die Wohnungseigentümer:innen und Vermieter:innen. Die Mietervereinigung befürchtet Preiserhöhungen.

Seit 2010 wurde in Österreich die Maklerprovision, die dem:der Mieter:in angelastet wird, per Gesetz auf zwei Bruttomonatsmieten plus Umsatzsteuer gedeckelt, wenn der Mietvertrag länger als drei Jahre dauert oder unbefristet ist. Bei Bestandsmieten unter drei Jahren wurde die Maklerprovision für den:die Mieter:in sogar auf eine Monatsmiete beschränkt. Davor waren Provisionen von drei Bruttomonatsmieten zulässig.

Neues Gesetz tritt in Kraft

Kurz vor dem Jahreswechsel konnte sich die Regierung beim im März 2022 angekündigten Gesetz für das Bestellerprinzip doch noch einigen (LEADERSNET berichtete). Seit 1. Juli ist das neue Gesetz in Kraft getreten.

Die Doppelmaklertätigkeit soll grundsätzlich erlaubt bleiben. Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip nicht betroffen. Auch weiterhin kann der:die Verkäufer:in eine:n Makler:in beauftragen, und diese:r wird dann kostenpflichtig für Verkäufer:innen und Käufer:innen tätig.

Bei Mietwohnungen ändert sich die Situation nun grundlegend. Zukünftig darf für Mietwohnungen, die in irgendeiner Form oder per Aushang inseriert werden, keine Vermittlungsprovision vom:von der Mieter:in verlangt werden. Vom:von der Mieter;in darf nur eine Provision verlangt werden, wenn diese:r an den:die Makler:in herangetreten ist, und mit dem:der Makler:in vor dem aktiv werden eine Vermittlungsprovision vereinbart hat.

Harte Kritik

Kritik kam bereits in der Vergangenheit vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Aus den Erfahrungen in Deutschland hätte man lernen können: Der Markt werde intransparenter, weil viele Objekte nicht mehr professionell aufbereitet und angeboten würden. Das sichtbare Angebot werde deutlich sinken. Die Maklerbranche fürchtet um ihre Geschäftsgrundlage.

Auch die Mietervereinigung sieht vor allem die Gefahr in Preissteigerungen. Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, meint, dass eine Erhöhung aufgrund fehlender gesetzlicher Regeln auf dem freien Wohnungsmarkt, also im ungeförderten Neubau, möglich sein werden und und zu erwarten sind. 

Die Wirtschaftskammer Österreich übte ebenfalls Kritik. Das Bestellerprinzip werde den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Es sei eigentlich unverantwortlich, dass man von politischer Seite sehenden Auges in dieses Problem laufe, da man aus Deutschland wisse, wie sich der Markt dadurch zum Schlechteren entwickelt habe.

Befürworter sehen positive Entwicklung

Befürwortet wird das neue Gesetz von den Regierungsparteien. "Wer anschafft, der zahlt", sagte die stellvertrende Bundessprecherin der Grünen, Nina Tomaselli. Die Justizministerin Alma Zadic sprach sich ebenfalls schon bei der Vorstellung des neuen Gesetzes für die neuen Bestimmungen aus. 

Auch die Bürgermeisterin von Graz, Elke Kahr, freut sich über die Umsetzung einer langjährigen Förderung der Grazer KPÖ. Bisher mussten Wohnungssuchende die Kosten für den:die Makler:in alleine tragen, das ändere sich nun endlich.

www.parlament.gv.at

www.mietervereinigung.at

www.ovi.at

www.wko.at

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