Hiobsbotschaft für ORF

| 14.11.2012

Facebook-Verbot bleibt.

Im Juni hatte der VwGH dem ORF im Streit um insgesamt 39 Facebook-Seiten (leadersnet.at berichtete) aufschiebende Wirkung gewährt. Nun wurde die Beschwerde des öffentlich-rechtlichen Senders gegen einen entsprechenden Bescheid des Bundeskommunikationssenats  "als unbegründet abgewiesen". Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten". Nun sollen rechtliche Schritte auf europäischer Ebene geprüft werden, so ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz.

Für Kopfschütteln sorgte das Urteil bei ORF-Journalist Armin Wolf: "Wahrscheinlich müssen ORF-Journalisten demnächst ihre Handys abgeben. Teilnahme am Telefon-Netzwerk könnte ja eventuell den Wettbewerb gefährden", schreibt er auf Twitter. (red)

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