RTR bietet Hilfe in Medientransparenzgesetz-Fragen an

| 27.09.2012

Ab Oktober muss erstmals gemeldet werden, Daten werden Mitte Dezember veröffentlicht. 

Rund 5.600 Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, haben vom 1. bis 15. Oktober 2012 erstmals ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Fernsehen, Hörfunk, Printmedien oder auf Homepages sowie ihre Förderungen an Medieninhaber zu melden. Eine Meldung müssen betroffene Rechtsträger in jedem Fall erstatten – auch wenn keine Aufwendungen oder Förderungen nach dem MedKF-TG angefallen sind. Für säumige Meldepflichtige sieht das Gesetz Sanktionen bis zu 60.000 Euro vor.

RTR bietet Hilfe an

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), die die Erfassung und Veröffentlichung der Meldungen für die KommAustria durchführt, steht den betroffenen Rechtsträgern ab sofort für Fragen zur Verfügung.

Die von der KommAustria im Auftrag des Gesetzgebers gesammelten Daten werden erstmals am 15. Dezember und in weiterer Folge vierteljährlich veröffentlicht. Eine Veröffentlichung erfolgt zeitgleich in einem offenen Format als Open Government Data, um eine Weiterverarbeitung der Daten durch die interessierte Öffentlichkeit zu ermöglichen. (red)

www.rtr.at

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