VKI klagt gegen Wien Energie wegen Tarifumstellung

Der Energieversorger ist der außergerichtlichen Aufforderung, die Änderung rückgängig zu machen, nicht nachgekommen.

Aus diesem Grund hat sich der Verein für Konsumenteninformation nach mehrwöchiger Prüfung dazu entschieden, am Dienstag vor dem Handelsgericht Wien Klage einzureichen. 

Einseitige Änderung von Klauseln

Bis zum 15. August hatte die Wien Energie in ihren AGB einmal im Jahr eine Preisanpassung, die sich an Indexwerten orientiert, vorgesehen. Durch die Anfang August äußerst kurzfristig angekündigte AGB-Änderung wurde eine Klausel eingeführt, die einmalig eine Preiserhöhung mit 1. September 2022 vorsah – und in den folgenden Jahren eine Preisanpassung jeweils am 1. April und 1. Oktober. Also zweimal im Jahr.

Automatische Umstellung

Strom- und Gas-Kund:innen, die nicht aktiv wiedersprochen haben, wurden mit Anfang Oktober automatisch auf neue Tarife umgestellt, was vom VKI stark kritisiert wurde. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob die Verbaucherschützer:innen oder die Wien Energie im Recht ist.

www.vki.at

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