Adidas verliert Rechtsstreit um seine drei Streifen

| 20.06.2019

Der deutsche Sportartikelkonzern zeigt sich über die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "enttäuscht".

Die drei Streifen sind sind unverkennbar mit Adidas verbunden. Der deutsche Sportartikelhersteller hat nach einem Urteil des EU-Gerichts jetzt einen Teil seiner Markenrechte verloren. Die am Mittwoch gefällte Entscheidung beschränke sich jedoch auf eine spezielle Ausführung, so das Unternehmen. Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen blieben unberührt.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Beschwerde des belgischen Unternehmens Shoe Branding Europe, das 2009 ursprünglich zwei Streifen für seine Schuhe verwenden wollte. Adidas klagte dagegen und es folgte ein mehrjähriger Rechtsstreit. Adidas hat jetzt noch die Möglichkeit in letzter Instanz zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu gehen. Ob der Konzern in Berufung geht, ist derzeit jedoch noch offen. Jedenfalls zeigte sich der Sportartikelhersteller in einer ersten Reaktion "enttäuscht" über das Urteil.

Die Luxemburger Richter erklärten, dass Adidas nicht bewiesen habe, dass das Zeichen aus drei parallelen, gleich breiten und im gleich Abstand in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe. Viele von Adidas vorgelegte Belege seien ungültig, da sie umgekehrte Farbmuster – wie beispielsweise weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund anstatt schwarze Streifen auf weißem Hintergrund – aufwiesen. (as)

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