Der sogenannte "Energiewendeturbo" soll gezündet werden. Das wurde mittwochs im Ministerrat beschlossen. Das umfasst die UVP-Novelle, sie soll schnellere Verfahren für Windparkbewilligungen ermöglichen. Diese dauern gegenwärtig ganze sechs Jahre.
"Gute Arbeit leisten"
"Aus meiner Sicht geht es darum, dass man als Regierungsteam für die Menschen gute Arbeit leistet und dass man die Dinge, die man verspricht, auch einhält", so Bundeskanzler Karl Nehammer bei der anschließenden Pressekonferenz.
"Das Wichtigste ist, dass wir die Arbeit in diesen schwierigen Zeiten fortsetzen. Einiges ist schon gelungen und viel wird noch gelingen", so Vizekanzler Werner Kogler.
Außerdem solle die Biogasproduktion bis 2030 verzehnfacht werden. Für private Solarenergieanlagen werden dieses Jahr 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Eine Bewilligung für einen Windradpark dauert gegenwärtig etwa sechs Jahre © Pixabay
"Die UVP-Novelle und das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz können zu einem Meilenstein der Energiewende werden", so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: "Nun müssen das UVP-Gesetz und das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz auch rasch in den Nationalrat eingebracht und beschlossen werden. Jetzt muss das UVP-Gesetz rasch in den Nationalrat eingebracht und beschlossen werden. Wir befinden uns noch immer in einer der größten Energiekrisen in Europa seit 50 Jahren".
Beschleunigung der Genehmigung ohne Abstriche bei der Qualität
Durch die angedachte Novelle des UVP-Gesetzes sollen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Überprüfung oder zur Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung kommen würde.
"Sehr positiv sind eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen, etwa beim Landschaftsbild. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt. Wenn das so kommt, haben wir einen ganz wichtigen Meilenstein für die Energiewende geschafft", so Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft.
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG)
Durch die ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) sollen die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Projekte, die unter der UVP-Grenze liegen, ebenfalls vereinfacht und beschleunigt werden, so der Plan. Bei der Windkraft liege diese Grenze zwischen 15 und 30 MW-Leistung. "Dieses neue Gesetz kann daher eine deutliche Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit sich bringen", sagt Nährer. "Eine genaue Beurteilung kann aber erst bei Durchsicht des genauen Gesetzes-Textes gegeben werden."
Beschleunigung des erneuerbaren Ausbaus noch nicht beschlossen
Damit die Änderungen im UVP-Gesetz und das EABG auch wirksam werden, muss beides in den Nationalrat eingebracht und dort beschlossen werden. "Hier sollte keine Zeit mehr verloren werden und beides im Nationalrat so rasch als möglich beschlossen werden, damit die Vorschläge auch in realen Gesetzesänderungen münden und damit auch wirksam werden können", fordert Moidl.
www.parlament.gv.at
Kommentar schreiben