Wien schnürt 35 Millionen Euro schweres Hilfspaket für Betriebe

Stadt und Wirtschaftskammer beschließen Sofortmaßnahmen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und deren Mitarbeiter.

Mit einem ersten Hilfspaket zur Unterstützung der Wiener Betriebe reagieren die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer Wien (WKW) auf die aktuell schwierige Situation durch das Coronavirus. "Wir helfen rasch und unbürokratisch. Ziel ist es, eine Notlage von Betrieben und deren MitarbeiterInnen zu verhindern", so Bürgermeister Michael Ludwig, Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke am Sonntag. Der Fokus liegt dabei auf Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sowie Klein- und Mittelbetrieben (KMU).

Teil des ersten Pakets sind Bürgschaften zur Liquiditätsstärkung für Wiener KMUs im Ausmaß von zwölf Millionen Euro, ein 20 Millionen Euro starker Notlagenfonds für EPUs und Kleinstunternehmen sowie eine Mittelaufstockung des waff (Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds) für Arbeitsstiftungen in Höhe von drei Millionen Euro. Weitere Maßnahmen sollen am Mittwoch, den 18. März 2020, im Anschluss an den Sozialpartnergipfel im Rathaus präsentiert werden.

Liquiditätsstärkung für Wiener KMUs

Im Rahmen einer Unterstützungsaktion für kleinere und mittlere Unternehmen in Wien wird die WKBG (Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank) zusätzliche Bürgschaften von bis zu 80 Prozent gegenüber Kreditinstituten für Überbrückungskredite (Betriebsmittelfinanzierungen) übernehmen. Die Einreichungen zu einer Bürgschaftsübernahme erfolgt bei der jeweiligen Hausbank. Das Antragsformular und eine Produktübersicht gibt es unter wkbg.at.

In dieser neu entwickelten Bürgschaftsaktion der WKBG werden gemeinsam von der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer Wien in Summe zehn Millionen Euro an Bürgschaftsvolumen zusätzlich zur Verfügung gestellt, für rasche und unbürokratische Überbrückungskredite für die Wiener Wirtschaft. Damit kann ein Kreditvolumen von über zwölf Millionen Euro gehebelt werden. Auch die Kosten (Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision) für die WKBG-Haftung übernehmen die Stadt Wien und die WKW.

Notlagenfonds für EPUs und Kleinstunternehmen

Stadt und Wirtschaftskammer Wien leisten akut einen Zuschuss in Höhe von jeweils zehn Millionen Euro in den "Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien", der eigens für Krisensituationen eingerichtet wurde. Damit stehen Wiener EPUs und Kleinstunternehmen, die durch die globale Coronavirus-Epidemie in Not geraten sind, in Summe 20 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung.

Aus diesem Notlagenfonds können Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern eine Unterstützung bei starker Betroffenheit – sprich Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent – erhalten. Details dazu sollen in den kommenden Tagen präsentiert werden. Infos dazu folgen unter wien.gv.at/coronavirus und wko.at/coronavirus.

Zur Erleichterung und Beschleunigung der Abwicklung wird die Wirtschaftsagentur der Stadt Wien der Wirtschaftskammer Wien Expertinnen und Experten für Beratungen und Abwicklung der Förderaktion zur Seite stellen. Ziel ist die unbürokratische Auszahlung sofort nach Antragstellung.

waff stockt Mittel für Arbeitsstiftungen auf

Vermehrt stehen Wiener Unternehmen derzeit vor der akuten Notwendigkeit, vorübergehend personelle Überkapazitäten zu bewältigen. Der waff und das Arbeitsmarktservice Wien (AMS) bieten Wiener Unternehmen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an: Von der Einrichtung einer Arbeitsstiftung bei Personalabbau, bis zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Weiterbildungskarenzen oder Kurzarbeit.

Der waff sucht gemeinsam und in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) nach geeigneten Instrumenten, auf welche sich das einzelne Unternehmen mit den betrieblichen Sozialpartnern verständigen könnte. Sollte es trotz aller gemeinsamen Anstrengungen dennoch zu einer Insolvenz kommen, steht die Stadt Wien über den waff mit dem Instrument der "Arbeitsstiftungen" bereit.

Dazu wird es eine zusätzliche akute Mittelzuführung von drei Millionen Euro geben. Diese wird für die Höherfinanzierung von Arbeitsstiftungen, zur finanziellen Absicherung mit Stiftungsarbeitslosengeld während der Stiftungsteilnahme und Ausbildungszuschüssen, zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Begleitung bei der Jobsuche eingesetzt. (as)

www.wien.gv.at/coronavirus

www.wko.at/coronavirus

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