Wettmonopol in Deutschland fällt

| 08.09.2010

Der Europäische Gerichtshof hat per Gerichtsbescheid das Monopol auf Sportwetten in Deutschland als unzulässig eingestuft.


Die höchsten EU-Richter erklärten die Lage wie folgt: Ein Land dürfe den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken. Voraussetzung ist aber, dass damit die Spielsucht bekämpft wird. Speziell kritisierten die Richter die starke Bewerbung des staatlichen Glücksspiels in Deutschland, sie steht dem Gedanken der Suchtprävention entgegen.

Nach jahrelangem Rechtsstreit befand sich das Gesetz in einer Grauzone. Mit sofortiger Wirkung wird nun das Monopol aufgelöst und ermöglicht z.B.: bwin, dem kontinentaleuropäische Marktführer für Sportwetten im Internet, den jahrelangen Rechtsstreit beizulegen. Die Aktie von bwin reagierte positiv und legte 4 Prozent zu. Tipp 24 verstärkte seine Aktie gar um 7 Prozent.

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