Quick-Commerce-Plattformen
HV legt 8-Punkte-Plan für Fairness im digitalen Handel vor

| Redaktion 
| 17.04.2024

Der Handelsverband fordert im Kampf gegen Quick-Commerce-Plattformen aus Fernost die Absenkung der Zollfreigrenze auf null Euro sowie mehr Mittel, Personal und verbesserten Datenaustausch.

In den letzten eineinhalb Jahren haben chinesische Plattformen ein neues Geschäftsmodell im grenzüberschreitenden Einzelhandel durchgesetzt – die "Quick-Commerce"-Plattformen. Diese hatten vor allem in der Corona-Pandemie die chinesischen Konsument:innen direkt mit Hersteller:innen und Anbieter:innen von Produkten des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln, Hygieneprodukten und Pharmazeutika verbunden und eine Zustellung "on-demand" organisiert. Nun kommt dieses Modell auf der ganzen Welt zum Einsatz kommen.

Das Schema

Diese Plattformen generieren über eine zentralisierte Kommunikationsplattform Nachfrage nach ihren Produkten, die Kundenbindung wird durch Spiele, Rabattaktionen und Social-Media-Tools über Smartphone-Apps unterstützt. Nach der Bestellung werden die angebotenen Produkte endgefertigt, Zwischenlager und Groß- oder Zwischenhändler:innen fallen bei diesem Schema weg. Per Großraumfrachtflugzeug kommt die bestellte und verpackte Waren nach Europa. Laut dem Handelsverband (HV) seien das 25 bis 35 Flüge pro Tag. Der Endkonsumentenpreis liegt dann um 30 bis 40 Prozent unter jenem vergleichbaren europäischen Angebot.

"Es braucht einen Aktionsplan für Fairness im digitalen Handel. Der neue Wettbewerb profitiert davon, dass geltendes EU-Recht oft nur mangelhaft durchgesetzt wird. Gleichzeitig werden Lücken im Zollrecht bewusst ausgenutzt", kritisiert Rainer Will, Geschäftsführer des freiwilligen, unabhängigen und überparteilichen Handelsverbands. "Leidtragender dieser Entwicklung ist der heimische Handel, der mit mehr als 700.000 Beschäftigten der wichtigste Arbeitgeber des Landes ist, und dadurch in weiterer Folge die gesamte österreichische Bevölkerung."

EU-Regeln werden nicht angewendet

Vor bereits zehn Jahren hat die Europäische Union die Regeln für Warensendungen mit geringem Wert (maximal 150 Euro) angepasst. Für alle Warensendungen gilt demnach, Vorabdaten (inklusive klarer Kennung des Lieferant:in, des:der Empfängers:in und des:der Abgabenschuldners:in) sind Pflicht. Vom Käufer:innen muss Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden, Zoll fällt jedoch erst ab einem Warenwert von 150 Euro an.

Dem Handelsverband nach, funktioniert der Datenaustausch der Zollbehörden, trotz der bestehenden rechtlichen und regulatorischen Vorgaben, nur mangelhaft. Den Behörden würde es an Mittel und Personal fehlen, um die gemeldeten Daten zu analysieren und das entsprechende Risikomanagement beim Import an den einzelnen Flughäfen zu gewährleisten.

"Nicht die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, wie sie das Mehrwertsteuer-eCommerce-Paket der EU vorgegeben hat, sind schlecht. Es ist die mangelnde Umsetzung in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, die zu Herausforderungen führen", lautet das Fazit von Walter Trezek, Gründer und Eigentümer des Logistikberaters CLS (Commerce Logistics Specialists).

"Während also beim Import von Handelswaren für den Verkauf über den heimischen Einzelhandel aus Drittstaaten Zoll anfällt, sind einzelne Warensendungen aus Fernost im Wert von unter 150 Euro vom Zoll ausgenommen", so Handelssprecher Will und ergänzt: "Um Wettbewerbsgleichheit herzustellen, sollte umgehend die Zollgrenze von 150 auf 0 Euro abgesenkt werden. Außerdem ist ein europäischer Zolldatenhub notwendig."

Fairness im digitalen Handel

Der Handelsverband fordert nun im Kampf gegen Quick-Commerce-Plattformen aus Fernost die Absenkung der Zollfreigrenze auf null Euro sowie mehr Mittel, Personal und verbesserten Datenaustausch. Der 8-Punkte-Plan im Detail - Siehe Infobox. 

www.handelsverband.at

8-Punkte-Plan

  1. verpflichtende Einführung der Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Warensendungen unter einem Warenwert von 150 Euro bei Kauf über Plattformen (Import-One-Stop-Shop-System ("IOSS"), inkl. der verpflichtenden IOSS-VAT-Kennung);
  2. verpflichtender Vorabversand einer normierten E-Rechnung als Bestandteil des Datensatzes der verpflichtend mit der elektronischen Zolleinfuhrerklärung;
  3. einheitliche UID-Nummer, um digitale Berichtspflichten in der gesamten EU für direkte und indirekte Vergebührungen anzupassen;
  4. Absenkung der Zollgrenze für B2C-Warensendungen von 150 auf 0 Euro;
  5. Vereinfachung der Steuersätze in der EU, um eine zusätzliche Vereinfachung des grenzüberschreitenden Einzelhandels zu gewährleisten;
  6. datentechnische Harmonisierung von postalischen Transportdokumenten;
  7. digitale Kennung der Betreiber:innen entlang der gesamten Warenwirtschafts- und Zustellkette;
  8. Schaffung der digitalen Zolldatenplattform in der EU, um einen Datenaustausch in Echtzeit zu Einzelhandelsbewegungen in der Union zu gewährleisten.

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8-Punkte-Plan

  1. verpflichtende Einführung der Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Warensendungen unter einem Warenwert von 150 Euro bei Kauf über Plattformen (Import-One-Stop-Shop-System ("IOSS"), inkl. der verpflichtenden IOSS-VAT-Kennung);
  2. verpflichtender Vorabversand einer normierten E-Rechnung als Bestandteil des Datensatzes der verpflichtend mit der elektronischen Zolleinfuhrerklärung;
  3. einheitliche UID-Nummer, um digitale Berichtspflichten in der gesamten EU für direkte und indirekte Vergebührungen anzupassen;
  4. Absenkung der Zollgrenze für B2C-Warensendungen von 150 auf 0 Euro;
  5. Vereinfachung der Steuersätze in der EU, um eine zusätzliche Vereinfachung des grenzüberschreitenden Einzelhandels zu gewährleisten;
  6. datentechnische Harmonisierung von postalischen Transportdokumenten;
  7. digitale Kennung der Betreiber:innen entlang der gesamten Warenwirtschafts- und Zustellkette;
  8. Schaffung der digitalen Zolldatenplattform in der EU, um einen Datenaustausch in Echtzeit zu Einzelhandelsbewegungen in der Union zu gewährleisten.

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