Der Österreichische Werberat (ÖWR) hat am Mittwoch seine "Beschwerbilanz 2020" präsentiert. Erfreuliches Ergebnis: Es hat einen deutlichen Rückgang an Stopp-Entscheidungen im vergangenen Jahr gegeben. So sprachen sich die Werberätinnen und Werberäte in elf beanstandeten Fällen für einen Stopp aus und das bei deutlich mehr Entscheidung (241) als die Jahre zuvor. Im Vergleich kam es 2019 in 22 Fällen zu einer Stopp- Entscheidung, bei insgesamt 206 Entscheidungen. In acht Fällen kam es zu Sensibilisierungssprüchen (im Vergleich 2019: 9) und 51-mal wurde mit "Kein Grund zum Einschreiten" (im Vergleich 2019: 50) bewertet.
"Die Halbierung der Stopp-Entscheidungen ist für uns ein positives Signal für das verantwortungsvolle Agieren von werbetreibenden Unternehmen", erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger. Doch auch die erfreulich hohe Anzahl an Sujet-Rücknahmen (36, im Vergleich 2019: 21) sei bemerkenswert. Straberger: "Für den Österreichischen Werberat ist dies ein klares Zeichen für die Akzeptanz innerhalb der werbetreibenden Wirtschaft als auch für die zunehmende Durchsetzungskraft unseres Systems. Das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium aber auch der Kooperation der österreichischen Medien zu verdanken."
"Geschlechterdiskriminierende Werbung" weiter an der Spitze
Inhaltlich sei die hohe Anzahl von Beschwerden im Bereich "Ethik und Moral" (115 Beschwerden/52 Entscheidungen) auffallend. "Nach wie vor liegt die 'Geschlechterdiskriminierende Werbung' (126 Beschwerden/78 Entscheidungen) an erster Stelle der Beschwerdegründe, jedoch nur knapp vor 'Ethik und Moral'", berichtet ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl. "Eine Tendenz, die eine hohe Sensibilität seitens der Konsumenten und Konsumentinnen zeigt. Kommerzielle Kommunikation wird zunehmend bewusster wahrgenommen und entsprechend kritisch betrachtet."
Dieses Faktum sei auch der überwiegenden Mehrheit der werbetreibende Unternehmen bewusst und entsprechend würden Werbemaßnahmen gestaltet. Straberger: "Die Aufgabe der Selbstregulierung ist es, dieses Breite auszubauen und mit allen Marktteilnehmern Verantwortung wahrzunehmen. Nur so wird es auf lange Sicht gelingen, in Österreich sowie im Verbund mit allen europäischen Werberäten auf EU-Ebenen weiterhin immer wieder drohenden Werbeverboten entgegenzuwirken."
An dritter Stelle – und schon etwas abgeschlagen – folgt "Irreführung und Täuschung" mit 50 Beschwerden und 40 Entscheidung. Dahinter kommen noch "Rassismus" (29 Beschwerden/8 Entscheidungen), "Gefährdung von Kindern und Jugendlichen" (22 Beschwerden/13 Entscheidungen) sowie "Gesundheit" (19 Beschwerden/14 Entscheidungen).
Zunehmende Bereitschaft zur Kooperation
Wie in den Jahren zuvor spiegelt sich im Beschwerdefall Einsicht sowie die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat in der hohen Anzahl der sofortigen Sujet-Rücknahmen durch das jeweils betroffene Unternehmen wider. So haben 36 Unternehmen (im Vergleich 2019: 21) ihre Werbemaßnahmen nach der ersten Kontaktaufnahme durch die Geschäftsstelle des Österreichischen Werberates sofort zurückgenommen oder abgeändert.
"Die transparente und dialogorientierte Abwicklung von Beschwerden schafft zunehmendes Vertrauen", weiß Straberger. "Wir wollen mit und für die Branche agieren. Uns ist wichtig immer zuerst mit den Werbeverantwortlichen ins Gespräch zu kommen und nach Lösungen zu suchen. Eine nicht immer ganz einfache Aufgabe, die die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle mit unglaublicher Serviceorientierung und Überzeugungskraft sowie manchmal übermenschlicher Geduld leisten."
93 Mal "nicht zuständig"
Nicht zuständig zeichnete der ÖWR in 93 Fällen. Diese Beschwerden wurden je nach Ressortzugehörigkeit an den Verband für unlauteren Wettbewerb, den Verein für Konsumentenschutz, der Bundesarbeiterkammer oder dem PR-Ethik-Rat zur weiteren Bearbeitung mit Zustimmung der Beschwerdeführer weitergeleitet.
Da es sich um keine Wirtschaftswerbung handelte, konnte der ÖWR in zwölf Fällen nicht tätig werden. Vier Fälle wurden an die zuständigen Institutionen im Ausland weitergeleitet, da es sich hierbei um Cross Border Complaints handelte. Kein Verfahren konnte bei 26 Fällen vorgenommen werden, da die erforderlichen Unterlagen und Informationen seitens der Beschwerdeführer auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht erbracht wurden. (as)
www.werberat.at
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