Stirnrunzeln und Sinnfrage bei Österreichs Gastronomen: Am 7. Dezember soll (nach aktuellem Informationsstand, Anm.) der harte Lockdown, unter dem unser gesamtes Land gerade steht, enden und an seiner Stück für Stück sanften Lockerungsmaßnahmen weichen um die wirtschaftlich so wichtige Vorweihnachtszeit nutzen zu können, ohne grob fahrlässige Risiken für unser aller Gesundheit einzugehen. Das könnte auch bedeuten, dass die Gastronomie, welche seit Anfang November nur für Abhol- und Zustellservices offen halten darf, langsam wieder Gäste in den Lokalen begrüßen und bewirten darf. Doch ob dem wirklich so sein wird, ist fraglich - und selbst wenn die Gastro grünes Licht bekommt, könnte es sein, dass die Wirte dieses Risiko nicht eingehen wollen.
Ein aktuelles Stimmungsbild der Branche zeigt, dass Österreichs Gastronomen teils große Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Öffnung vor Weihnachten hegen – vor allem deshalb, weil ungeachtet der genauen Bestimmungen schon jetzt klar ist, dass eine Öffnung nur verbunden mit strengsten Restriktionen und COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen möglich sein kann und wird, und darauf scheinen die Wirte und Wirtinnen wenig Lust zu haben. Nicht, weil sie sich nicht darauf freuen, den Betrieb so schnell wie möglich aufzunehmen, sondern weil es fraglich ist, wie viel Sinn das Ganze betriebswirtschaftlich macht.
"Schließung bis Jänner vorstellbar"
Tatsächlich könne man sich in der Branche eine Schließung der Lokale bis zum Jänner vorstellen, wenn nach dem Lockdown weiterhin geschäftsschädigende Restriktionen gelten sollten, so der Kammervertreter gegenüber orf.at. Dabei gehe es vor allem auch darum, einen dritten Lockdown zu verhindern, so Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer: "Natürlich würden wir alle gern aufsperren, aber wenn die Einschränkungen so groß sind, dass es betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, wird es gscheiter sein, die Regierung um Entschädigung zu bitten und (die Lokale, Anm.) zuzulassen."
Restriktionen wie frühe Sperrstunden und Personenbegrenzungen sind, je nach Geschäftsmodell, für manche Betriebe mehr oder weniger geschäftsschädigend, die Registrierungspflicht nach jüngsten Erkenntnissen nicht nur ein Dorn im Auge vieler widerwilliger Gäste sondern auch rechtswidrig.
"Verfrühte Sperrstunden wären sehr schmerzhaft"
Gegenüber Radio Wien meinte Dobcak am Donnerstag, dass eine Sperrstunde um 19.00 Uhr für die Restaurants wegen der vielen Gäste am Abend "schmerzhaft" sei. Mund-Nasen-Schutz-Pflicht und Abstand halten seien hingegen kein größeres Problem. "Das machen wir in den letzten Monaten sowieso, damit sind wir gewohnt umzugehen, das kann man machen", so der Fachgruppenobmann weiter.
Österreichs Gastronomiebetriebe erhalten für die Umsatzverluste, welche durch die verpflichtende Schließung im November einegfahren wurden, 80 Prozent des Vorjahresumsatzes als Entschädigung vom Staat. (rb)
www.wko.at
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