Event Marketing Board Austria fordert Perspektive für Business Events

Branchenverband der Veranstalter legt Maßnahmenkatalog vor, der dabei helfen soll, einen geordneten Veranstaltungsbetrieb in den kommenden Monaten zu ermöglichen.

Die österreichische Eventbranche befindet sich seit Einführung der Corona-Maßnahmen in einer Schockstarre. Ab Anfang Juni sollen "vielleicht kleine Veranstaltungen", zumindest aber bis Ende August keine größeren Events geben. Das Event Marketing Board Austria (emba), der führende österreichische Branchenverband der Veranstalter, kritisiert, dass dies zu "weiterer Verunsicherung bei Agenturen und Kunden" beigetragen habe.

"Wurden zunächst vor dem Sommer geplante Events auf den Herbst verschoben, so bricht jetzt bereits eine weitere Stornowelle für Herbst über uns herein. Die Corona-Maßnahmen sind gerade 5 Wochen in Kraft; die Auswirkungen für unsere Branche betreffen Events, die frühestens in 5 Monaten stattfinden sollten – sprich es trifft die Branche doppelt, denn es werden aktuelle Events aufgrund der derzeitigen Verbote sofort storniert, aber auch zukünftige Events erst gar nicht beauftragt", schreibt emba in einer Aussendung.

Klarheit und Perspektiven gefordert

Der Verband fordert nun Klarheit und Perspektiven für die Live-Marketing- und Eventagenturen sowie deren Kunden, um eine weitere Planung zu ermöglichen: "Für Handel, Gastronomie, Verkehr und Bildung wurden Pläne präsentiert, die eine weitere Planung ermöglichen. Ähnliches erwarten wir nun auch für die Abhaltung von Business-Events und bieten der Bundesregierung an, gemeinsam an Maßnahmen zu arbeiten, die eine schrittweises Hochfahren von Business-Events ermöglichen soll."

emba hat deshalb einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der dabei helfen soll, einen "geordneten Veranstaltungsbetrieb unter Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen" schon in den kommenden Monaten zu ermöglichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich auf fünf Faktoren: Zutrittskontrollen, Raumbedarf, Catering, Programm und begleitende Maßnahmen.

Raumbedarf

Für In- und Outdoor Events muss sichergestellt sein, dass alle Gäste ausreichend Platz haben, einander im Mindestabstand auszuweichen. Steh- und Sitzgelegenheiten müssen so konfiguriert sein, dass der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Die emba-Vorschläge dafür lauten folgendermaßen:

  • Von Publikum genutzte Fläche muss ein Verhältnis von 1:4 aufweisen (pro Person mindestens vier Quadratmeter).
  • Alle Sitzreihen müssen fußfrei gestellt werden (bei festen Sitzreihen darf nur jede zweite Sitzreihe besetzt werden). Innerhalb der Reihen darf nur jeder zweite Platz besetzt werden.
  • Es ist ausreichend Personal für die Zuteilung und Überwachung bereitzustellen.
  • Personenansammlungen sind durch ausreichend dimensionierte Zutrittsbereiche, Personenleitsysteme (Absperrbänder oder ähnliches) und Bodenmarkierungen (analog zum Beispiel zu Antrittsflächen bei Supermarktkassen) zu vermeiden.
  • Reinigung der Sanitätsbereiche regelmäßig durch geschultes Personal mit geeigneten Mitteln.
  • Für die Konsumation von Speisen sind Bereiche mit erhöhten Abstandsregeln zu markieren. Das können eigene Räume, oder mit Kordeln abgegrenzte Bereiche sein.
  • An Engstellen (zum Beispiel Toilettengängen) ist durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel Sicherheitspersonal) dafür zu sorgen, dass Staus vermieden werden können.
  • Eine Maskentragepflicht in geschlossenen Räumen wäre dringend zu empfehlen.

Zutritt und Abstrom

  • Hinweisschilder zu allen Maßnahmen.
  • (Automatische) Zutrittskontrolle mit Anzeige der im Raum befindlichen Gästezahl zur vereinfachten behördlichen Überprüfung.
  • Geordneter Zutritt (Stichwort: Geordnetes Anstellen mit Abstand).
  • Am Eingang müssen für alle Gäste Gratis-Einwegmasken vorhanden sein.
  • Handdesinfektionsspender am Eingang und am Veranstaltungsgelände.
  • Trennung von Ein- und Ausgängen.
  • Evakuierung unter Einhaltung der Abstandsregeln muss möglich sein.
  • Nach Möglichkeit: Hand-Thermoscanner am Eingang zur Reduktion von Infektionsrisken.
  • Sobald (wirtschaftlich vertretbar) verfügbar: Corona-Schnelltests am Eingang.

Catering

Grundsätzlich sei die Ausgabe von Speisen im Rahmen eines Business-Events nicht zwingend nötig, gibt der Verband zu bedenken. Generell müssen bei Speisen und Getränken aber die höchstmöglichen Hygienestandards eingehalten werden.

  • Servicepersonal hat Maskenpflicht.
  • Ausgabe von Speisen erfolgt im Kantinenmodus, demnach kein Flying-Food.
  • Buffets sollen möglich sein, wenn ein durchgehender Spuckschutz (Acrylglas oder ähnliches) die Speisen abschirmt.
  • Die Gäste müssen am Buffet Mund-Nasen-Schutz-Gesichtsmasken tragen. Am Tisch können die Masken bei Einhaltung der Abstandsregeln abgenommen werden.
  • Das Servieren von Speisen und Getränken an Tische soll analog zur Gastronomie möglich sein.
  • Angebot von Ausgabe in Einweggebinden.
  • Ausgabe von separat verpackten Trinkhalmen.
  • Fertig abgepackte Snacks, die aus der Verpackung konsumiert werden können, wie etwa Müsliriegel oder Sandwiches.

Programm

  • Vier Meter zwischen Bühne und Publikumsbereich.
  • Ausreichend Übertragungstechnik, um das Bühnenprogramm auch ohne Nähe zur Bühne gut verfolgen zu können.

Begleitende Maßnahmen

Hierunter fallen laut emba alle sonstigen Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Sicherheit der Teilnehmer zu erhöhen.

  • Verpflichtende Handdesinfektion an mehreren Stellen im Raum.
  • Transparente Risikokommunikation zu allen Gästen, wie allgemeine Sicherheitslage, Hinweis zu den durch den Veranstalter getroffenen Vorsichtsmaßnahmen und Hinweis das Personen mit Symptomen die Veranstaltung nicht besuchen sollen.
  • Bodenmarkierungen zur besseren Orientierung der Mindestabstände.
  • Geöffnete Fenster bzw. Belüftungssysteme.
  • Sicherheitspersonal zur Kontrolle der Vorgaben.
  • Nicht mehr als 15 Minuten Aufenthalt in Wartezonen.
  • Masken zum Wechseln bei längeren Events.
  • Laufende Abstimmung mit öffentlichen Gesundheitseinrichtungen.

www.emba.co.at

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