HV Fairplay-Initiative
Europäische Kommission setzt Temu 1-Monat-Frist

| Redaktion 
| 12.11.2024

Empfindliche Geldbußen könnten auf der Grundlage des Jahresumsatzes in den betreffenden Mitgliedstaaten verhängt werden.

Der Handelsverband Österreich (HV) hat vor einiger Zeit eine Beschwerde gegen Temu bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht und übermittelte mehrfach Schreiben an die EU-Kommission. Auslöser waren festgestellte Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) (LEADERSNET berichtete).

Einige der Inhalte, welche der Handelsverband in seiner Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht hat, werden nun auch von der Europäischen Kommission und dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) gegen die chinesische QuickCommerce-Plattform Temu vorgebracht.

Verstoß gegen EU-Verbraucherrecht

Vor einigen Tagen hat die Kommission und das CPC-Netz auf zahlreiche Praktiken hingewiesen, die auf der Plattform praktiziert werden und die gegen EU-Verbraucherrecht verstoßen. Eine koordinierte Untersuchung des CPC-Netzwerkes, das von Belgien, Deutschland und Irland geleitet wird, bildet hierfür die Basis. Die Verpflichtungen, welche gegenüber dem Online-Marktplatz geltend gemacht werden, finden sich laut dem HV etwa in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder der Richtlinie über Preisangaben.

Die CPC-Netz-Untersuchung deckt sich demnach vielfach mit der UWG-Beschwerde des HV. Der Handelsverband hat etwa falsche Rabattaktionen und Preisangaben sowie die Ausübung von Druck etwa durch vermeintliche Produktknappheit oder zeitlich limitierte Verkäufe bemängelt.

Produktsicherheits-Verordnung tritt am 13. Dezember in Kraft

Temu muss aber auch die EU-Verordnung zur Produktsicherheit, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, einhalten. Diese umfasst auch spezifische Verpflichtungen für Online-Marktplätze, die auf Verbraucher:innen ausgerichtet sind.
Der HV hat sich neben der laufenden nationalen Beschwerde mehrfach an die Spitzenvertreter:innen der Europäischen Kommission gewandt und die Sachverhalte dargelegt. Als österreichisches Mitglied von Ecommerce Europe im Board of Directors hat der Handelsverband Akzente gegen die mutmaßlich unlauteren Methoden von Temu gefordert.

1-Monat-Frist für Temu läuft

Der chinesische Online-Marktplatz hat im nächsten Schritt einen Monat Zeit, um auf die Erkenntnisse der Untersuchung des CPC-Netzes zu antworten und offenzulegen, wie die befundenen Probleme behoben werden sollen. Wenn nach dieser Frist Temu die geäußerten Bedenken nicht ausräumen sollte, haben nationale Behörden die Möglichkeit, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Geldbußen möglich

Empfindliche Geldbußen könnten auf der Grundlage des Jahresumsatzes von Temu in den betreffenden Mitgliedstaaten verhängt werden. Dies gilt unbeschadet der Befugnis der nationalen Behörden, in laufenden Verfahren Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

"Temu steht für das Gegenteil von Fairness. Diese Plattform agiert nicht nur mutmaßlich unlauter, sie hat auch nachweislich Produkte nach Europa geliefert, die mit giftigen Chemikalien belastet sind. Das gefährdet sowohl die Kundinnen und Kunden in der gesamten EU als auch den europäischen Handel. Daher braucht es endlich ein Level Playing Field statt dem digitalen Wilden Westen", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will abschließend.

www.handelsverband.at

www.commission.europa.eu

www.temu.com

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