Auch im achten Teil der Serie "Schaden des Monats" (hier geht es zu Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6 und Teil 7) erhalten die Leser:innen Einblicke in einen spannenden Fall des Spezialversicherers Allcura Versicherungsaktiengesellschaft. Derartige Fälle könnten jede:n einmal selbst treffen und bei denen trotzdem vielleicht nicht jede:r schon ausreichend abgesichert ist.
Fall 8
Unser Versicherungsnehmer war jahrelang Geschäftsführer eines erfolgreichen Bauunternehmens (Familienbetrieb seit 1985). Er hatte zahlreiche Angestellte, verschiedene Niederlassungen und verschiedene miteinander verbundene Unternehmen. Für seine Tätigkeit hatte er sich bereits 2017 mit einer persönlichen Unternehmensleiterdeckung abgesichert. Bis Ende 2022 hatte er die Versicherung nicht in Anspruch genommen.
Insolvenz
Mit Beginn der Coronakrise hatte er immer wieder Engpässe, die Auftragslage wurde immer schlechter und so musste er ebenfalls einige Niederlassungen schließen. Gleichzeitig entschied er sich aber, den Gürtel an allen möglichen Ecken etwas enger zu schnallen und so irgendwie durch die Krise zu kommen. Zunächst sah es auch so aus, als sollte dies gelingen.
Aber auch mit Ende der Corona-Zeit kam der erhoffte Aufschwung nicht und die Entwicklung ging, entgegen der Planung des Versicherungsnehmers, in die falsche Richtung. Immer mehr Zulieferer fielen aus, Auftraggeber schwächelten und zahlten schließlich die fälligen Rechnungen nicht mehr. Die Mitarbeiter:innen wollten aber trotzdem bezahlt werden und auch die noch fähigen Lieferanten stellten Rechnungen. Trotz all der Bemühungen musste er schließlich eingestehen, dass die ganze Angelegenheit nicht mehr zu retten war. Er musste schließlich im April 2022 Insolvenz anmelden.
1,7 Millionen Euro
Er brauchte einige Monate, um sich von dieser Enttäuschung zu erholen, schließlich hatte er alles verloren, was sein Vater vor Jahren aufgebaut hatte. Als es ihm gerade wieder etwas besser ging, bekam er am 20. November Post vom Masseverwalter. Dieser nahm persönlich in Anspruch für seine Tätigkeit als Geschäftsführer und angeblich fehlerhafte Zahlungen zwischen 2019 und 2021, die schließlich die Insolvenz eingeleitet haben sollen. Er forderte von ihm 1,7 Millionen Euro, zu zahlen an eines der Kanzleikonten bis 31. Dezember 2022.
Da war guter Rat teuer, bis ihm schließlich wieder einfiel, dass er eine persönliche Unternehmensleiterdeckung in unserem Haus hatte. Er meldete sich schon kurz nach dem Posteingang und bat um Unterstützung. Nach erster Durchsicht der Unterlagen konnte schnell geklärt werden, dass der Versicherungsnehmer hier vor allem eines benötigt: eine gut koordinierte Abwehr sämtlicher Forderungen.
Was man in solchen Fällen immer bedenken muss, auch ein Masseverwalter hat Haftungsprobleme, die Gläubiger:innen sitzen ihm ggf. im Nacken und er muss liefern. Um diese Situation zu lösen, wird er sämtliche Optionen nutzen, die er hat, um die Insolvenzmasse zu schützen. Um nicht inaktiv zu wirken, werden teilweise zahlreiche Forderungen gestellt, die Gläubiger:innen können sehen, dass hier alles versucht wird, um Gelder zurückzuholen. Dabei erleben wir auch immer wieder, dass extrem hohe Forderungen gegen die ehemaligen Geschäftsführer gestellt werden, denn wer hoch einsteigt, kann im Vergleichswege ggf. noch eine vernünftige Ausbeute machen. All das kann für einen Geschäftsführer natürlich sehr einschüchternd sein und besonders schwierig wird es, wenn sie dann keinen Experten an Ihrer Seite haben. Durch den Kosten- und Abwehrschutz aber hatte unser Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen geeigneten Rechtsanwalt zu beauftragen und sich durch die gesamte Entwicklung beraten und begleiten zu lassen.
Wie konnte ihm geholfen werden: Der Anwalt nahm sich jede einzelne Forderung vor und prüfte konkret, ob die Zahlung zulässig war oder tatsächlich eine potenzielle Pflichtverletzung vorlag. Das war wichtig, um ein genaues Bild zu bekommen, in welchem Umfang überhaupt mögliche Vergleichsverhandlungen zu führen sein werden. So konnten zahlreiche Zahlungen ausgenommen werden, die dem Geschäftsführer nicht vorwerfbar waren, weil er sie gerade machen musste, um einen Betrieb am Laufen zu halten (z. B. Sozialabgaben, Gehälter, Miete usw.). Hier gibt es zahlreiche Finessen, die nur Experten kennen und erst durch die genaue Aufarbeitung des betreuenden Anwaltes geklärt wurden.
Am Ende der Prüfung wurde ein Vergleich geschlossen, der Geschäftsführer musste 273.700 Euro zahlen, zusammen mit den für seine Vertretung angefallenen Kosten iHv. 42.800 Euro hat er seine Polizze demnach mit 316.500 Euro belastet. Eine Summe, die er selbst sicherlich nicht so einfach hätte aufwenden können. Aber viel wichtiger als die finanzielle Unterstützung war dem Versicherungsnehmer, dass er die gesamte Zeit über in uns und in dem betreuenden Rechtsanwalt die nötige Unterstützung und Begleitung erfahren hat, denn in so harten Zeiten möchte man nicht auf sich alleine gestellt sein.
Zwei wichtige Aspekte
Kommentar von Rechtsanwalt Gerald Ganzger, Managing Partner der Wiener Sozietät Lansky, Ganzger, Goeth & Partner:
Dieses Beispiel zeigt anschaulich zwei sehr wichtige Aspekte, die Unternehmen bei Versicherungen zu beachten haben:
- Es ist ganz wesentlich, im Ernstfall die tatsächlich notwendigen Versicherungsverträge zu haben. Deshalb sollte bei Abschluss von Versicherungsverträgen der Unternehmer mithilfe des:der Versicherungsberaters:in genau überlegen, welche für sein Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungen er in Zukunft benötigen könnte. Im vorliegenden Beispiel war dann für den Unternehmer entscheidend, eine Unternehmensleiter- deckungsversicherung abgeschlossen zu haben. Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt es sich auch, den langjährigen Firmenanwalt, wenn einer vorhanden ist, in die Auswahl und Entscheidung, welche Versicherungsverträge sinnvoll sind, einzubeziehen. In der Regel weiß der Firmenanwalt aufgrund seiner Erfahrung, welche Versicherungsrisken bzw. Versicherungsfälle beim konkreten Unternehmen eintreten könnten.
- Der vorliegende Fall zeigt auch deutlich, wie wichtig im Versicherungsfall die enge Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsanwalt einerseits und dem:der Versicherungsnehmer:in andererseits ist, um für den:die Versicherungsnehmer:in ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Es wird oft vom betroffenen Versicherungsnehmer:in unterschätzt, wie wichtig es ist, dass der beauftragte Anwalt tatsächlich alle erforderlichen Informationen und Unterlagen erhält."
www.allcura-versicherung.at
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