Taxefy holte rund zwei Millionen Euro an zu viel bezahlten Steuern zurück

| Redaktion 
| 08.01.2023

Laut der heimischen Steuerausgleich-App wurden die Beträge an die Nutzer:innen bereits ausbezahlt.

Vielen Arbeitnehmer:innen sei nicht bewusst, dass sie in Österreich auch nach dem 30. Juni via FinanzOnline den Jahressteuerausgleich durchführen können, heißt es in einer Aussendung von Taxefy. Dabei sei eine Arbeitnehmer:innenveranlagung sogar bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich, sofern bisher keine erfolgt ist.

"Steuereinfach-App" 

Diesen Umstand nutzt das 2021 in Wien gegründete Startup Taxefy, das mit seiner "Steuereinfach-App" allen in Österreich steuerpflichtigen Menschen die Meldung ihrer Arbeitnehmerveranlagung erleichtern will.

"Seit unserem Start im März 2022 konnten wir bereits Tausende Steuerausgleich-Verfahren für unsere Kund:innen abwickeln und so insgesamt rund zwei Millionen Euro an zu viel bezahlten Steuern zurückholen", sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer der Taxefy GmbH. Laut dem Finanzamt verzichteten im Jahre 2021 rund 1,8 Millionen Menschen darauf, ihre Arbeitnehmer:innenveranlagung selbst in die Hand zu nehmen.

Startup will Komplexität der Steuererklärung vereinfachen

Das Wiener Startup arbeite bei der Erfassung der Daten mit einem "Schritt für Schritt"-Prozess. Damit soll die komplexe Steuerthematik auf ein Minimum reduziert werden. Der Taxefy-Assistent führt die Nutzer:innen durch die einzelnen Positionen der Arbeitnehmer:innenveranlagung und stelle einfache Fragen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

"Mit simplen Fragen, beispielsweise ob jemand mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit gekommen ist, sollen die Nutzer:innen zu Ihrer wohlverdienten Rückzahlung kommen, ohne dass sie die komplexen Steuerformulare Wort für Wort durchgehen müssen", so Sinicyn.

An die Finanzbehörden würden nur die Daten übermittelt werden, die Taxefy zur Verfügung gestellt werden. Am Schluss – nach einer Vorausberechnung nach geltendem Steuerrecht sowie Übersicht über die getätigten Eingaben – werden die Anträge papierlos an das Finanzamt übermittelt. Mit dieser "vereinfachten Arbeitnehmerveranlagung" will die Firma laut Eigenangabe die maximale Steuererstattung erzielen und auch den Zeitaufwand für seine Kund:innen reduzieren.

www.taxefy.at

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