Finanzexperte gibt Tipps
So kann man zum Jahresende noch Steuern sparen

| Redaktion 
| 19.12.2024

Finanzexperte zeigt, wie Unternehmer:innen, Arbeitnehmer:innen und Privatpersonen profitieren können.

Das Jahresende naht, und damit die letzte Gelegenheit, die Steuerlast für 2024 zu optimieren. Florian Würth von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Forvis Mazars präsentiert die wichtigsten Steuertipps.

Steuertipps für Unternehmer:innen:

  1. Gewinnfreibetrag optimal ausschöpfen: Bis zu 46.400 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere steuerfrei bleiben. Gestaffelte Freibeträge: 15 Prozent bis 33.000 Euro Gewinn (Grundfreibetrag ohne Investitionsnotwendigkeit), 13 Prozent für die nächsten 145.000 Euro, sieben Prozent für die nächsten 175.000 Euro, und 4,5 Prozent für die nächsten 230.000 Euro. Für Gewinne über 583.000 Euro erhöht sich der Gewinnfreibetrag nicht mehr.
  2. Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern können unregelmäßige Zahlungen (z. B. für Werbung oder Beratungskosten) den Gewinn 2024 mindern, wenn sie noch 2024 erfolgen. Regelmäßige Zahlungen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für wirtschaftlich das Jahr 2024 betreffende Lieferungen und Leistungen können den Gewinn 2024 mindern, wenn sie spätestens bis 15. Jänner 2025 erfolgen.
  3. Halbjahresabschreibung nutzen: Bei Anschaffung von Anlagegütern bis 31. Dezember kann noch die Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro können sofort abgesetzt werden.
  4. Forschungsprämie beantragen: 14 Prozent der Forschungsaufwendungen (Löhne, Materialkosten, Gemeinkosten) können als Forschungsprämie beantragt werden. Für den Antrag hat man bis zu drei Jahre Zeit.

Steuertipps für Arbeitnehmer:innen:

  1. Werbungskosten optimieren: Ausgaben für berufliche Fortbildung, Fachliteratur oder Arbeitsmittel können noch 2024 steuerlich wirksam werden. Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 Euro pro Jahr kann geltend gemacht werden.
  2. Sonderausgaben ausnutzen: Spenden, Kirchenbeiträge oder Zahlungen für Personenversicherungen vor Jahresende absetzen. Topf-Sonderausgaben für vor 2016 abgeschlossene Verträge können noch bis 2025 abgesetzt werden.

Steuertipps für alle Steuerpflichtigen:

  1. Spenden steuerlich absetzen: Zuwendungen an begünstigte Organisationen sind bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Spenden an Feuerwehren und freiwillige Rettungsorganisationen sind ebenfalls begünstigt.
  2. Wertpapierverluste realisieren: Durch Verkauf können Verluste mit Gewinnen aus im gleichen Jahr erfolgten Wertpapierverkäufen gegengerechnet werden. Verlustausgleich mit betrieblichen Einkünften ist eingeschränkt möglich.
  3. Familienbonus Plus optimieren: Überprüfen Sie die optimale Aufteilung zwischen den Elternteilen. Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr können geltend gemacht werden.
  4. Energiekostenausgleich und Klimabonus beachten: Einmaliger Energiekostenausgleich von 150 Euro pro Haushalt. Klimabonus in Höhe von 200 Euro pro Person, zusätzlich 110 Euro für Kinder.

 Detaillierte Informationen finden Sie hier

 www.forvismazars.com

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