Auswirkungen der Steuerreform
Was sich 2025 für Steuerzahler in Österreich ändert

| Tobias Seifried 
| 01.01.2025

Neuerungen gibt es u.a. bei Steuerstufen, Kinderabsetzbetrag, Kilometergeld, dienstlichen Übernachtungen, Öffi-Nutzung auf Dienstreisen, Kleinunternehmer:innen, motorbezogener Versicherungssteuer und Dienstwohnungen.

In Österreich gibt es nach der Nationalratswahl vom 29. September 2024 zwar nach wie vor keine neue Regierung, doch die Steueränderungen, die 2025 schlagend werden, hat noch die Koalition aus ÖVP und Grünen beschlossen. Laut dieser soll die Steuerreform die heimischen Steuerzahler:innen heuer um zwei Milliarden Euro entlasten. LEADERSNET zeigt die wichtigsten Änderungen.

Einkommensgrenzen und Steuersätze

Die kalte Progression wurde bereits 2023 abgeschafft und gilt für viele als die größte Errungenschaft der alten Bundesregierung. Konkret bedeutet das, dass bei steigendem Gehalt auch die zu entrichtenden Steuern steigen und die Steuerzahler:innen möglicherweise ein geringeres Netto-Plus haben, als ihre Brutto-Gehaltserhöhung vermuten ließe.

Für 2025 bedeutet das weitere Anpassungen. Dabei werden aber nicht die Steuerstufen erhöht, sondern an die Inflation anpasst. Das bedeutet, die Tarifgrenzen werden nach oben verschoben, um die Auswirkungen der Teuerung auf die Steuerlast zu neutralisieren. Konkret werden die Tarifstufen um fast vier Prozent angehoben. Es handelt sich also nicht um eine Erhöhung der Steuersätze selbst, sondern um eine Anpassung der Einkommensgrenzen, ab denen die jeweiligen Steuersätze gelten. Bis auf den Spitzensteuersatz, der für Bruttojahreseinkommen über 1.000.000 Euro angewandt wird, werden alle anderen Steuerstufen entsprechend angepasst. Durch diese Anpassung soll sichergestellt werden, dass die Steuerlast nicht durch rein nominale Einkommenssteigerungen erhöht wird. Dadurch bleibt real mehr vom Einkommen.

So sehen die neuen Einkommensgrenzen und Steuersätze aus

Bisherige EinkommensgrenzeNeue EinkommensgrenzeSteuersatz
12.816 Euro 13.308 Euro 0 %
20.818 Euro 21.617 Euro 20 %
34.513 Euro 35.836 Euro 30 %
66.612 Euro 69.166 Euro 40 %
99.266 Euro 103.072 Euro 48 %
1.000.000 Euro 1.000.000 Euro 50 %
über 1.000.000 Euro über 1.000.000 Euro 55 %

Familien

Für Familien gibt es mehrere Änderungen. So wird der Kinderabsetzbetrag um 4,6 Prozent erhöht und steigt von 67,80 Euro pro Monat auf 70,90 Euro pro Monat. Zusätzlich zum Kinderabsetzbetrag erhalten Alleinerziehende und Geringverdiener:innen 60 Euro pro Monat als Kinderzuschlag. Darüber hinaus werden die Familienbeihilfe sowie der Mehrkindzuschlag valorisiert und die Einkommensgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe wird ebenfalls an die Inflation angepasst.

Kilometergeld und Öffi-Nutzung auf Dienstreisen

Ab sofort wird das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 50 Cent erhöht. Der neue Kilometergeld-Satz gilt ab dann unabhängig davon, ob man einen Pkw (bisher 42 Cent) oder ein Motorrad/Motorfahrrad (bisher 24 Cent) nutzt. Zudem erhöht sich auch der Betrag für Mitfahrende: Galten bisher 5 Cent, sind es ab dem neuen Jahr 15 Cent. Ab mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die 50 Cent auch für die Nutzung eines Fahrrades (bisher 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern).

Grundsätzlich werden die Kosten für den Arbeitsweg über den Verkehrsabsetzbetrag bei der Einkommensteuer abgegolten. Dieser Betrag wird mit 2025 auf 487 Euro erhöht und für Arbeitnehmer:innen in der Regel automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Was niedrigere Einkommen betrifft, so gilt: Auch der hier bereits höhere Verkehrsabsetzbetrag sowie der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag werden um fünf Prozent angehoben.

Konnten bislang nur die Kosten von Einzeltickets für öffentliche Verkehrsmittel bei beruflich veranlassten Fahrten abgerechnet werden, gibt es nun auch die Möglichkeit, die anteiligen Kosten von Zeitkarten (z. B. KlimaTicket) steuerfrei vom Arbeitgeber zu erhalten. Der Beförderungszuschuss wird für die ersten 50 Kilometer auf 50 Cent pro Kilometer erhöht.

Dienstliche Übernachtungen und Dienstwohnungen

Für Dienstreisende gibt es ebenfalls eine Entlastung, denn die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben. Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen liegt seit 1. Jänner 2025 bei bis zu 30 Euro (bisher 26,40 Euro) und die Nächtigungsgelder steigen von 15 auf 17 Euro. Wer eine Dienstwohnung nutzt - egal ob dauerhaft oder zeitlich begrenzt -, ist ab sofort mit einer Wohnfläche von bis zu 35 Quadratmeter komplett vom Sachbezug befreit. Darüber hinaus werden Gemeinschaftsräume, wie es sie etwa in Wohnungen für Monteur:innen geben kann, jetzt nun aliquot berechnet. Bisher wurden diese jeder:m Bewohner:in zugerechnet.

Kleinunternehmer:innen

Die Reform der Kleinunternehmerregelung betrifft in erster Linie Selbstständige und Personen mit Nebengewerbe, während sie für unselbstständig Beschäftigte kaum Auswirkungen hat. Bisher galt man in Österreich als Kleinunternehmer:in, wenn der Jahresumsatz 35.000 Euro nicht überstieg. Ab sofort wird diese Umsatzgrenze deutlich angehoben: Künftig liegt die Grenze bei 55.000 Euro. Das bedeutet, dass erst bei einem Jahresumsatz über dieser Grenze Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Belastungen

Neben diesen Entlastungen gibt es für heimische Steuerzahler:innen aber auch Belastungen. Als Beispiele seien hier zwei Auswirkungen auf Autofahrer:innen genannt, auf die der ÖAMTC hinweist (LEADERSNET berichtete). Demnach fällt die motorbezogene Versicherungssteuer – die mit der Haftpflichtprämie fällig wird – für fast alle ab 1. Jänner 2025 erstmalig zugelassenen Autos um rund 35 Euro (34,56 Euro) pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2024. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. E-Autos sind wie gehabt von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit. Weiters steigt auch die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für viele Neufahrzeuge. Entscheidend ist das einzelne Gramm CO₂, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für einzelne Hybrid-Modelle, für das Gros an Plug-in-Hybriden und sämtliche Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO₂-Emissionen auf der Straße auch 2025 keine NoVA.

www.bmf.gv.at

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV