Paukenschlag in der Debatte um das Taxigesetz: Mit 1. Jänner tritt das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz in Kraft, das damit auch weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb diverser Fahrtendienstleister und dementsprechend auch Veränderungen für Passagiere und User von Uber und Co. mit sich bringt. Die Gesetzesnovelle sieht eine Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe vor und verschlechtert somit die Bedingungen, die Uber, Bolt und Co. bislang zum Ärger der klassischen Taxidienste ausgenutzt haben. In direkter Reaktion auf das neue Gesetz, das in nur zwei Wochen in Kraft treten wird, kündigte Uber am Donnerstag an, seinen Betrieb ab 1. Jänner in Österreich – also hauptsächlich in Wien – drastisch herunterzufahren.
Aus auf Zit für UberX
Das bedeutet konkret, dass das klassische Angebot von Uber, so wie es User aktuell kennen, so vorerst nicht weitergeführt werden kann. Wie unter anderem Trending Topics berichtet, wird der US-amerikanische Fahrtdienstleister sein günstiges Angebot UberX, mit 1. Jänner 2021 einstellen - vorübergehend. Der "Pauseknopf" betrifft die Monate Jänner und Februar, während dieser Zeit wird Uber-Nutzern nur die Option Uber Taxi zur Verfügung stehen, in der nach dem Taxitarif und mit Taxameter gefahren wird
Die Befürchtung, dass sich Uber komplett aus Österreich zurückzieht, soll sich aber nicht bewahrheiten, so der Stand von 17. Dezember. Mit März will Uber den Betrieb in Österreich wieder in vollem Umfang aufnehmen, wie Uber-Österreich-Chef Martin Essl erklärt: "Mit dem neuen Gesetz wird auch für Mobilitätsdienstleister wie Uber eine Möglichkeit geschaffen, weiterhin in Österreich zu bleiben. Allerdings müssen wir unser Service UberX vorübergehend pausieren, bis die flexiblen Tarife am 1. März 2021 in Kraft treten." Uber Österreich warnt nun auch davor, dass „tausende Mietwagenfahrerinnen und -Fahrer ab 1. Jänner ohne Job dastehen würden.
Umstrittene Regelung auf Bundesländerebene
Das neu überarbeitete Gelegenheitsverkehrsgesetz, das soeben im Bundesrat bestätigt wurde, sieht keine bundesweit einheitliche Regelung vor, sondern stütz sich auf das Gutdünken der jeweiligen Bundesländer beziehungsweise ihrer Landeshauptleute. So erlaubt erlaubt es die Novelle beispielsweise dem Wiener Bürgermeister, ab 1, März flexible Tarife innerhalb von Ober- und Untergrenzen zu ermöglichen. Zuvor fürchteten viele, dass ein Wettbewerb nicht mehr möglich wäre, wenn sich alle an vorgegebene Taxitarife halten müssen. Nun bleibt spannend, innerhalb welcher Grenzen ein Preiswettbewerb ab März wird stattfinden können. Nicht zuletzt deswegen hat die Bundeswettbewerbsbehörde das umstrittene "Lex Uber" noch im September als Innovations-feindlich bezeichnet - auch, weil es keinen Preiswettbewerb gibt. Mit der Novelle wurde das wieder geändert.
Fix ist, dass wichtige Änderungen in der Branche anstehen, und diese betreffen vor allem die tausenden Mietwagenfahrerinnen und -fahrer, die bislang ohne einen Taxischein fahren. Da ihr Gewerbe mit dem von Taxiunternehmen angeglichen wird, müssen sie künftig auch den Taxischein machen - ein "herber Rückschlag", so Essl, der erklärt: §Obwohl wir ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung unserer Partner im Lizenzierungsprozess aufgesetzt haben, werden aufgrund der deutlich höheren Eintrittshürden zahlreiche FahrerInnen ohne entsprechenden Taxischein ihren Zugang zur Uber Plattform verlieren."
Kampf um "angemessenen Mindestpreis"
Für Taxifahrer hingegen gibt es bis auch die flexiblen Tarife ab März keine großen Änderungen. "Das neue Gesetz schafft zwar einheitliche Bedingungen, die Mietwagenbranche ist aber dennoch im Nachteil, da Mietwagenfahrerinnen und -Fahrer zuerst eine Taxiprüfung ablegen müssen, um weiterhin arbeiten zu können. Für Funkzentralen und TaxiunternehmerInnen eröffnen sich wiederum zusätzliche Geschäftsfelder", so Essl. Mit den ab März vorgeschriebenen Tarifen innerhalb von Preisgrenzen wird Uber jedenfalls das ihm bisher vorgeworfene Preis-Dumping nicht mehr machen können.
„Ein angemessener Mindestpreis gibt Fahrerinnen und Fahrern Sicherheit, dass sich ihre Arbeit auch lohnt. Wir begrüßen und unterstützen diesen Schritt der Regierung", sagt Essl. "Vorab festgelegte Preise schaffen zudem Transparenz und Sicherheit für KonsumentInnen. Bereits vor Fahrtantritt wissen sie, mit welchen Kosten sie rechnen müssen." Auf Basis der Gesetzesnovelle können die Bundesländer nun einen Mindestpreis für vorbestellte Fahrten ab 1. März 2021 festlegen, müssen aber nicht, wenn es schon einen bestehenden Taxitarif gibt. Der Mindestpreis setzt sich jedenfalls aus der Grundtaxe plus Zuschlägen zusammen. Auch klassische Taxi-Funkzentralen können künftig Fahrten mit den flexiblen Preisen anbieten.
"Lex Uber": Zwischen Kritik und Genugtuung
Die ersten Reaktionen auf die jüngste Gesetzesnovelle sind gespalten und nicht ohne Kritik: Während auf politischer Ebene vor allem die Oppositionsparteien (SPÖ und FPÖ) das als "Lex Uber" betitelte Gesetz als "existenzbedrohend für traditionelle Taxi-Fahrer und -Unternehmen" oder gar als "Kniefall der türkis-grünen Regierung vor dem US-Konzern Uber" sehen, bestärken diese durch die Argumentation, dass es mit "Lohn- und Sozialdumping" gleichzusetzen sei, wenn es künftig einen frei verhandelbaren Transporttarif gebe. Alois Stöger, Verkehrssprecher der SPÖ, meint: "Die Tarifbindung streicht die Regierung aus dem Gesetz. Mit den Tarifen fallen auch die Löhne für die Fahrerinnen und Fahrer."
In dieselbe Kerbe schlagen die Sorgen der Taxiunternehmen, die von "ruinösen Vorgaben" sprechen und auf die Unterstützung der Landeshauptleute hoffen: "Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können", wird Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer, zitiert und ergänzt: "Ruinöse Vorgaben für unsere Unternehmen müssen entschärft werden – die Taxibranche ist dazu jederzeit bereit."
Fahrtendienstanbieter Bolt, der hierzulande vor allem seit 2019 viel an Aufwind gewonnen hat und sich als aktuell stärkster Mitbewerber von Uber in Europa präsentiert, wird auf Trending Topics wie folgt zitiert: "Wir freuen uns über die Schaffung eines klaren Rahmens, bei dem Innovation und die Interessen der Fahrgäste im Mittelpunkt stehen. Durch den ab 1. März 2021 ermöglichten Preiswettbewerb ergeben sich neue Möglichkeiten, die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden noch besser zu erfüllen. Außerdem begrüßen wir es, dass auch auf regionale Unterschiede eingegangen wird und hoffen, dass auch die Bundesländer wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, um Innovationen in der gesamten Branche zu ermöglichen." (red)
www.uber.com
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