Corona-Hilfe für Wiener Würstlstände

"Würstelstand-Verordnung": Paket zur Unterstützung von Imbissständen und Kleinst-Gastronomiebetrieben im Land beschlossen.

In Wien wurde soeben die neue "Würstelstand-Verordnung" beschlossen und unterzeichnet: Durch sie profitieren nun auch kleinere Betriebe von der Corona-Hilfe. Als Teil des Wirtshaus-Pakets der Regierung, welches finanzielle Unterstützung für die heimische Gastronomie in Höhe von 500 Millionen Euro umfasst, sollen nun auch kleinste gastronomische Betriebe Erleichterung erfahren. Eine der enthaltenen Maßnahmen ist die Pauschalierung für Gastronomiebetriebe, die Pauschalierungsgrenze wird dabei von 255.000 Euro auf 400.000 Euro Jahresumsatz erhöht. Die "Würstelstand-Verordnung" wurde am 4. August unterzeichnet und am 5. August veröffentlicht.

"Mit dem 500 Millionen Euro Wirtshaus-Paket erleichtern wir den Neustart und das Aufsperren für unsere Wirtinnen und Wirte. Durch die aktuellen Änderungen haben wir sichergestellt, dass nicht nur das Dorfwirtshaus, sondern auch der Würstelstand um's Eck profitiert. Für einen durchschnittlichen Kleinbetrieb bringt das eine Entlastung von 14.000 Euro pro Jahr", so Finanzminister Gernot Blümel über die neue Verordnung.

Steuerliche Entlastungen für Gastronomiebetriebe

Die Pauschalierung ist Teil des im Juni im Parlament beschlossenen Wirtshaus-Pakets in Höhe von 500 Millionen Euro. Das Paket beinhaltet eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf fünf Prozent bis Ende 2020. Durch eine Erhöhung der Mobilitätspauschale von zwei auf sechs Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und vier Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner wird es außerdem steuerliche Entlastungen für Dorfwirtshäuser geben.

Weiters wird die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von 4,4 Euro auf 8 Euro angehoben, die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Wirtshäusern von 50 auf 75 Prozent erhöht und die Schaumweinsteuer wurde per 1. Juli 2020 abgeschafft.

Aufhebung der Sitzplatzbeschränkung 

Für einen Betrieb mit einem Jahresumsatz von 140.000 Euro und mit Belegen nachgewiesenen Ausgaben von 75.000 Euro reduziert sich die jährliche Steuerlast durch die neuen Pauschalierungen um rund 2.400 Euro. Durch die Tarifsenkung wird die Steuerlast zusätzlich um 350 Euro gesenkt. Durch die Reduktion der Umsatzsteuer von 20 auf 5 Prozent für Getränke und von zehn auf fünf Prozent für Speisen kommt noch eine Erleichterung von etwa 11.000 Euro hinzu. Dies ergibt eine Gesamtentlastung für einen durchschnittlichen Kleinbetrieb von jährlich um die 14.000 Euro.

"Der Wegfall der Sitzplatzbeschränkung hilft vor allem den kleineren Betrieben. Damit unterstützen wir auch zahlreiche Wiener Würstelstände, als fixen Bestandteil des Stadtbildes. In ganz Österreich sind rund 800 Imbissbetriebe ohne Sitzplätze von den Erleichterungen betroffen", so Blümel.

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