Laudamotion wollte rund 550 Mitarbeiter kündigen, aber das Arbeitsmarktservice (AMS) legte ein klares Veto ein: das gaben der Betriebsrat der Fluggesellschaft sowie die Gewerkschaft am Donnerstagabend unter Berufung auf den entsprechenden AMS-Bescheid bekannt. Sämtliche Kündigungen, die seitens Laudamotion beim Frühwarnsystem angemeldet wurden, wurden somit zurückgewiesen, was bedeutet, dass die Airline ihre Mitarbeiter auch nach Ablauf der Frühwarnfrist von 30 Tagen nicht kündigen darf.
Zwist zwischen Betriebsrat und verleugnetem Betriebsrat
Der Betriebsrat, der von der Geschäftsführung nicht anerkannt wird, erklärte, dass die Ablehnung durch das AMS genau damit zusammenhänge. Der Betriebsrat müsse nämlich laut Gesetz in die Anmeldung zum AMS-Frühwarnsystem eingebunden werden. Und: Es würden alle Indizien dafür sprechen, dass es einen handlungsfähigen Betriebsrat gibt, "bis allenfalls ein Gerichtsurteil die Nichtigkeit feststellen würde", wie es hieß.
Laudamotion hatte die 550 Mitarbeiter in Österreich vorsorglich zur Kündigung angemeldet weil sich auch der Antrag auf Kurzarbeit wegen der Nicht-Anerkennung des Betriebsrates spießt. Die Kurzarbeit für die Piloten und Flugbegleiter ist nach wie vor nicht genehmigt. Ein Termin am Mittwoch beim AMS fand ohne dem Management der Airline statt. Das Unternehmen sei aufgefordert, die fehlenden Informationen beim AMS nachzureichen, so der Betriebsrat. Die Billigfluglinie, die aus der Niki-Pleite hervorging, hatte wegen der Coronavirus-Pandemie so wie die AUA ihren gesamten Linienflugbetrieb eingestellt. (red)
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