Presserat: Veröffentlichung des "Koks"-Fotos von Gudenus ok

| 19.07.2020

Abdrucken des Bildes von mutmaßlichem Drogenkonsum sei "medienethisch zulässig".

"Bilder zeigen Gudenus bei mutmaßlichem Drogenkonsum: War er erpressbar?" Unter diesem Titel veröffentlichte der Kurier vor rund einem Monat einen Artikel, der auch Fotos zeigt, die den ehemaligen FPÖ-Politiker Johann Gudenus beim mutmaßlichen Drogenkonsum zeigen.

Gudenus plädierte für strengere Drogenpolitik

Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich jetzt mit der Frage, ob die Veröffentlichung der Bilder korrekt oder nicht. Nach Meinung des Senats ist die Veröffentlichung des Fotos "medienethisch zulässig". Grundsätzlich sei es so, dass Politiker weniger Persönlichkeitsschutz genießen als Privatpersonen, teilt der Presserat in seiner Begründung mit. Zudem komme ihnen eine gewisse Vorbildfunktion zu. Allerdings sei auch Politikern ein Privatbereich zuzugestehen, in dem sie sich unbeobachtet fühlen können und den die Medien respektieren müssen

Im Fall von Gudenus sei es jedoch so, dass er sich während seiner politischen Tätigkeit regelmäßig für eine strengere Drogenpolitik stark gemacht habe. "Als Klubobmann der FPÖ Wien hat er Presseaussendungen und Plakate veröffentlicht, in denen er sich vehement für eine Bekämpfung des Suchtmittel-Problems in Wien ausspricht. Gudenus muss sich seine politischen Aktivitäten und Äußerungen zum Thema Drogen zurechnen lassen", so der Senat weiter.

"Schnee von gestern"

Auch sei der Anwalt des Betroffenen im Artikel zu Wort gekommen – er bestreitet im Namen seines Mandanten den Drogenkonsum – und somit dem Grundsatz „audiatur et altera pars" iSd. Punkt 2.3 des Ehrenkodex entsprochen wurde. Gudenus selbst hatte gegenüber der Krone einen möglichen Eigengebrauch eingeräumt, bezeichnete den Vorfall aber bezeichnenderweise als "Schnee von gestern".

Der Senat vertritt daher die Auffassung, dass der im Artikel geäußerte Verdacht, der durch die Bildveröffentlichung untermauert wird, einen entsprechenden politischen Konnex aufweist und daher nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt. (as)

www.presserat.at

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