Obwohl Österreichs Wirtschaftsleistung laut WIFO-Schnellschätzung im zweiten Quartal 2023 sank (LEADERSNET berichtete), fahren Banken wieder Gewinne ein. Und das nicht zu knapp.
Von einigen Seiten wird nun das "italienische Modell" gefordert, also eine Übergewinnsteuer für Banken, die von den Zinserhöhungen der EZB profitieren. Ursprünglich hatte dies die FPÖ gefordert, aber auch die SPÖ sprach sich zuletzt für einen Eingriff der Regierung aus, ohne direkt eine Sondersteuer zu verlangen.
Wifo-Chef Gabriel Felbermayr hält davon allerdings nichts und argumentierte auf X (die Plattform einst als Twitter bekannt) gegen ein solches Modell.
"Ultralaxe Geldpolitik"
Es liege ihm zufolge an den Nachwirkungen einer langjährigen "ultralaxen Geldpolitik" und an der aktuellen Investitionsschwäche, dass die Sparzinsen nicht stärker angehoben werden würden. Die Banken bräuchten die Spareinlagen auch schlicht nicht, so Felbermayr. Der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander Geld leihen, liege daher aktuell unter dem Leitzins der EZB.
Eine solche Übergewinnsteuer könne sich daher als das der viel zititerte "Schuss ins eigene Knie" erweisen. Die würde nur Unsicherheit schüren. "Wenn nach tagespolitischen Launen für ungeliebte Branchen jederzeit die Gewinnsteuer ansteigen kann, zerstört das jede Berechenbarkeit und ruiniert das Investitionsklima", so der Wifo-Chef.
"Zu bankenfreundlich"
Markus Marterbauer, Chefökonom der Arbeiterkammer, sieht das anders. Felbermayr sei demnach zu "bankenfreundlich", die EZB-Zinserhöhungen würden den Banken enorme Übergewinne bescheren. "Würden diese zum Eigenkapitalaufbau genutzt, so wäre etwas gewonnen. Banken tun das aber nicht freiwillig. Der Politik fehlen derzeit Instrumente. Mehr Druck auf Banken ist notwendig", so Marterbauer.
Auch andere User:innen stießen sich an der Meinung von Felbermayr. So meinte einer: "Gewinne werden privatisiert und Verluste werden sozialisiert. Dann hören wir sofort auf, Banken in Zukunft mit Steuergeld zu retten. Auch Stundungen von Steuern und Abgaben sind Eingriffe in den Wettbewerb und gehören verboten!".
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