Die zwölf Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung schlossen im ersten Halbjahr 2024 83 Fälle erfolgreich ab und erzielten damit Nachzahlungen von 17,7 Millionen Euro. Den Steuerhinterzieher:innen drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde. Dies ergibt ein Gesamtvolumen von mehr als 35 Millionen Euro und mitunter auch Haftstrafen. In 135 Fällen erfolgten durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC) Risikoanalysen und Bewertungen zu Umsatzsteuerkarussell-Betrugsszenarien.
"Klares Zeichen für Effektivität"
Die 159 Fahnder:innen führten von Jänner bis Junis 2024 56 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 78 Kontoöffnungen durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 50 TB an IT-Daten sichergestellt, was eine Verdoppelung im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres darstellt. "Die erzielten Ergebnisse unserer Fahndungsteams im ersten Halbjahr 2024 sind ein klares Zeichen für die Effektivität unserer Strategien im Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Die Steigerung der eingetriebenen Steuern auf 17,7 Millionen Euro zeigt deutlich, wie entscheidend die Arbeit unserer Fahnder:innen für die Sicherung öffentlicher Mittel und den Schutz ehrlicher Unternehmen ist. Ich bedanke mich bei den Kolleg:innen für ihre äußerst professionelle und engagierte Arbeit", sagt Finanzminister Magnus Brunner zur Leistung der Steuerfahndung.
Im Kampf gegen Betrug spiele die gesamte Steuerfahndung eine entscheidende Rolle, ist sich ABB-Vorstand Alfred Hacker sicher. "Gemeinsam mit den anderen Abteilungen des Amts für Betrugsbekämpfung gelingt es regelmäßig, sowohl nationale als auch internationale Steuerhinterzieher:innen zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Dadurch wird gewährleistet, dass ehrliche Unternehmerinnen und Unternehmer in einem fairen Wettbewerbsumfeldarbeiten können", so Hacker.
"Wir gehen gezielt gegen systematischen und organisierten Steuer- und Abgabenbetrug vor. Steuerhinterziehung beeinträchtigt den Wirtschaftsstandort, indem sie die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen untergräbt. Um die systematische Steuerhinterziehung effizient und gezielt zu verhindern, treiben wir unsere Entwicklung und Spezialisierung mit einem besonderen Fokus auf digitale Bereiche laufend voran, " so Christian Ackerler, Leiter der Steuerfahndung.
Rotlichtmilieu im Mittelpunkt
Nach einer Verdachtsmeldung der Polizei, die bei Kontrollen im Rotlichtmilieu eine sechsstellige Bargeldsumme sicherstellte, leitete die Steuerfahndung in einem Fall entsprechende Prüfungs- und Ermittlungsschritte ein. Es stellte sich heraus, dass seit über zwanzig Jahren Einkünfte und Umsätze nicht erklärt wurden. Ermittelt wurde zudem, dass der Großteil dieses Geldes vermutlich aus der Betreibung von nicht gemeldeter Prostitution sowie aus der Vermietung von Zimmern stammt. Die Anbahnung und Abwicklung liefen sowohl in einem Nachtlokal als auch in den untervermieteten Zimmern ab. Außerdem wurden zahlreiche Beweismittel von der Steuerfahndung sichergestellt, die aktuell noch ausgewertet werden.
Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug
Ein aufgedeckter Fall von grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug betraf ein Netzwerk, das mit Mobiltelefonen handelte und durch Nichtabführung von Umsatzsteuer die Kosten senkte. Dabei wurden im vergangenen Jahr mindestens 28 Pakete mit Bargeld von Ostösterreich an den Hauptbeschuldigten versendet, wobei der Gesamtschaden über 50 Millionen Euro beträgt.
Kickbackzahlungen im Immobilienbereich
In Ostösterreich wurde im Immobiliensektor ein System aufgedeckt, bei dem alte Wohnhäuser umgebaut und als einzelne Wohnungen verkauft wurden. Für jedes einzelne Objekt wurde eine eigene Errichtungsgesellschaft in Form einer GmbH gegründet. Nach jedem Verkauf wurden die zugehörigen GmbHs liquidiert und aus dem Firmenbuch gelöscht. Die Ermittler:innen entdeckten bei Prüfungen dieser Gesellschaften Eingangsrechnungen von bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen in Höhe von insgesamt mehr als sechs Millionen Euro. Bei einem Beschuldigten wurden Überweisungen von 2015 bis 2022 Überweisungen in Höhe von 1.225.344 Euro sowie Barabhebungen von 461.000 Euro festgestellt.
Steuerhinterziehung im Baugewerbe
Das Baugewerbe war ebenfalls von Steuerhinterziehung betroffen. Ein Unternehmen steht im Verdacht, nahezu 3,5 Millionen Euro Schaden verursacht zu haben. Das auf Bauprojekte spezialisiertes Unternehmen steht im Verdacht, in Verbindung mit Auftraggebern erhebliche "Schwarzerlöse" aus der Errichtung verschiedener Bauprojekte generiert zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen führte die Steuerfahndung acht Hausdurchsuchungen und sieben Kontoeröffnungen bei vier verschiedenen Banken durch und nahm insgesamt 109 Befragungen vor, davon etwa 100 an aufeinanderfolgenden Tagen.
www.bmf.gv.at
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