Geldbuße beantragt
Schwere Vorwürfe der BWB gegen Brau Union und Heineken

| Redaktion 
| 18.06.2024

Laut der Bundeswettbewerbsbehörde soll gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot verstoßen worden sein. Österreichs größtes Brauereiunternehmen meldete sich in einer Stellungnahme zu Wort.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) teilte am Dienstag mit, einen "Antrag auf Verhängung einer angemessenen Geldbuße und Abstellung von Zuwiderhandlungen wegen Verstößen gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot gegen die Brau Union zu stellen". Letztere ist das größte Brauereiunternehmen Österreichs und befindet sich im 100-prozentigem Eigentum der Heineken Gruppe (Firmensitz Niederlande).

Behörde verweist auf umfassende Ermittlungen

Die Zuwiderhandlungen betreffen den Wettbewerbshüter:innen zufolge den Bereich Herstellung und Vertrieb von Bier bzw. sonstigen Getränken und umfassen - zum Teil noch andauernde - wettbewerbsbeschränkende Alleinbezugsverpflichtungen, Markenzwang und Kopplungsbindungen, Markt- und Kundengruppenaufteilungen, den Austausch strategischer Daten mit Wettbewerbern sowie einen wettbewerbsbeschränkenden Behinderungsmissbrauch.

Aus Sicht der BWB werde damit bezweckt, die Absatzmöglichkeiten und den Markteintritt von konkurrierenden Bierherstellern zu beschränken, sowie bestehende Getränkehändler vom Markt zu verdrängen. Dem nunmehrigen Antrag an das Kartellgericht seien umfassende Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen mit Wettbewerbern im Getränkegroßhandel vorausgegangen, so die Bundeswettbewerbsbehörde.

Stellungnahme der Brau Union

Die BWB hat den Schritt zum Kartellgericht gemacht, weil die Brau Union die Vorwürfe nicht entkräften konnte. Die Geschäftsleitung der Brau Union äußerte sich zu den Vorwürfen in einer Stellungnahme wie folgt: "Zu den geäußerten Vorwürfen der BWB haben wir bereits umfassend schriftlich Stellung bezogen. Wir sind überrascht, dass uns noch andauernde Verletzungen vorgeworfen werden, da wir – trotz mehrfacher Anfragen – von der BWB keine konkreten Hinweise für unmittelbar notwendige Maßnahmen erhalten haben. Wir vertreten unter anderem den Standpunkt, dass den Bedenken der BWB ein grundlegendes Missverständnis hinsichtlich der Organisation der Zusammenarbeit mit unseren Distributions- und Logistikpartnern zugrunde liegt. Die vollumfängliche und transparente Kooperation mit allen zuständigen Behörden standen und stehen für die Brau Union Österreich AG und die Brau Union AG an erster Stelle und wir haben höchstes Vertrauen in die Kompetenz des österreichischen Kartellgerichts im nun folgenden Verfahren."

Hohe Strafe droht

Das Kartellgericht kann bei einem Verstoß gegen das Kartellgesetz Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes des Unternehmenskonzerns verhängen. Bei der Heineken Gruppe waren das zuletzt stolze 36 Milliarden Euro.

www.bwb.gv.at

www.brauunion.at

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