Interview Nicole Fürntrath
Zeit für die Abrechnung!

| Redaktion 
| 31.05.2024

Bis spätestens 30. Juni des Kalenderjahres hat der Vermieter/die Vermieterin die Betriebskosten abzurechnen. Im LEADERSNET Interview erklärt Immo-Expertin Nicole Fürntrath, was sich hinter den Betriebskosten verbirgt, woraus sich diese zusammensetzen und welche Möglichkeiten der Kontrolle man als Mieter:in oder Wohungseigentümer:in hat.

LEADERSNET: In welchem Gesetz sind die Betriebskosten geregelt?

Nicole Fürntrath: Wenn man eine vor 1945 errichtete Altbauwohnung oder einen geförderten Neubau anmietet, dass regelt das Mietrechtsgesetz (MRG), was Betriebskosten sind. Für alle anderen Wohnungen gilt das MRG nicht, hier kommt das Allgemein Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zur Anwendung.

LEADERSNET: Was genau sind Betriebskosten und welche Posten dürfen darin enthalten sein?

Fürntrath: Bei Wohnungen, für die das MRG zur Anwendung kommt, ist im Gesetz genau geregelt, woraus sich die Betriebskosten zusammensetzen dürfen. Hier dürfen folgende Kosten weiterverrechnet werden: Wassergebühren, die Wartung und Ablesung von Messgeräten. Rauchfangkehrung, Kanalgebühren, Schädlingsbekämpfung, Müllabfuhr, Beleuchtung, Hausbetreuung, Gebäudeversicherung, Verwaltung des Hauses, Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und öffentliche Abgaben. Gilt für eine Wohnung das MRG nicht, richten sich die Betriebskosten nach der Vereinbarung im Mietvertrag.

 LEADERSNET: Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter zugegangen sein und welche Fristen gelten für die Nachzahlung oder Rückzahlung?

Fürntrath: Der Vermieter hat Betriebskosten und öffentlichen Abgaben spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen. Das bedeutet, als Mieter bezahlt man jeden Monat gleichbleibende Teilbeträge, die im Folgejahr mit den tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

Die Betriebskostenabrechnung und damit eine Nachzahlung oder ein Guthaben werden mit dem übernächsten Zinstermin fällig. Erhältst man die Betriebskostenabrechnung schon früher, beispielsweise im Mai, so ist eine etwaige Nachzahlung mit der Juli-Miete fällig. Bei Verträgen, bei denen das MRG nicht angewendet wird, kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag an.

LEADERSNET: Warum muss man Betriebskosten für das vergangene Jahr bezahlen, auch wenn man erst wenige Monate in der neuen Wohnung wohnt?

Fürntrath: Nachzahlungen bzw. Guthaben treffen jenen Mieter, der am Fälligkeitszeitpunkt in einem Mietverhältnis steht. Das bedeutet: Wenn man zur Fälligkeit der Abrechnung Mieter ist, bekommt man eine Gutschrift oder muss nachzahlen. Dabei ist es komplett unerheblich, ob man im gesamten Abrechnungszeitraum bereits im Haus gewohnt hat oder nur wenige Wochen oder Monate.  

 LEADERSNET: Welche Belege darf ich als Mieter einsehen und wie gehe ich vor, wenn ich die Richtigkeit der Abrechnung anzweifeln möchte?

Fürntrath: Die Belege sind im Haus aufzulegen oder seitens der Hausverwaltung Belegkopien zu übermitteln. Die Kopierkosten sind mieterseitig zu übernehmen. Bestehen Bedenken an der Richtigkeit der Abrechnung, kannst man eine Überprüfung bei der Schlichtungsstelle bzw. beim Bezirksgericht beantragen.

 

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