"Die digitale Wirtschaft war in den letzten Jahren und ist weiterhin eine der großen Herausforderungen für die Steuerpolitik", heißt es aus dem Bundesministerium für Finanzen. Grund dafür sei, dass Digitalkonzerne ihre Umsätze und Gewinne auch an Orten erzielen, an denen sie keine Niederlassung oder Betriebsstätte haben, sodass die Besteuerung schwierig sei und eine Wettbewerbsverzerrung entstehe. Die OECD und die EU würden daher seit längerem an der Umsetzung von Lösungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft arbeiten.
2023 werden 120 Millionen Euro prognostiziert
Hintergrund: Während Werbeeinschaltungen wie Inserate, Werbespots und Plakate in klassischen Medien in Österreich der Werbeabgabe in Höhe von fünf Prozent unterliegen, ist Werbung im Internet bzw. in digitaler Form wie etwa Bannerwerbung oder Suchmaschinenwerbung von der Werbeabgabe ausgenommen.
Um mehr Steuergerechtigkeit zwischen allen Werbeleistern zu sorgen, erhebt Österreich als Übergangslösung bis zu einem globalen Konsens seit 1. Jänner 2020 eine Digitalsteuer auf Onlinewerbeleistungen. Im ersten Jahr wurden 43 Millionen Euro eingenommen, 2021 waren es 80 Millionen Euro, 2022 insgesamt 96 Millionen. Für 2023 werden 120 Millionen Euro prognostiziert.
"Mehr Fairness"
Finanzminister Magnus Brunner: "Die Bundesregierung hat mit der Digitalsteuer 2020 als eines der ersten Länder einen nationalen Schritt für mehr Fairness gesetzt und diese Entscheidung war richtig. Denn das derzeit noch vorherrschende internationale Steuersystem trägt aktuellen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der digitalen Wirtschaft, nicht ausreichend Rechnung. Es stellt auf physische Präsenz ab, während Unternehmen mit neuen digitalen Businessmodellen vielfach hohe Wertschöpfung auf einem Markt erzielen. Es ist daher eine Frage der Gerechtigkeit, dass Digital-Giganten auch dort, wo sie gute Geschäfte machen, Steuern zahlen. Österreich war zudem maßgeblich in die Verhandlungen zur internationalen Digitalsteuer involviert und wir werden auch Treiber für eine rasche Umsetzung der weiteren international notwendigen Vorarbeiten sein."
www.bmf.gv.at
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