Ortet Verstöße
Handelsverband bringt gegen Temu Beschwerde bei BWB ein

| Redaktion 
| 05.09.2024

Die Interessenvertretung ortet Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Behörden müssen demnach einen fairen Wettbewerb am österreichischen Markt sicherstellen.

Der Handelsverband Österreich (HV) hat eine Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht. Auslöser waren festgestellte Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Unlautere Praktiken

"Wir wenden uns mit einer Wettbewerbsbeschwerde an die BWB, um durchzusetzen, dass Temu unlautere Praktiken abstellen muss, die den Menschen und Betrieben im Land schaden. Alleine in den letzten Wochen haben wir unzählige Verstöße von Temu gegen das UWG nachgewiesen und glasklar dokumentiert. Ein fairer Wettbewerb funktioniert nur, wenn sich die Marktteilnehmer an die Regeln halten und Zuwiderhandeln sanktioniert wird. Nachdem hier täglich zum Nachteil des österreichischen Wirtschaftsstandortes gehandelt wird und unseres Erachtens Gesetze gebrochen werden, gehen wir nun mit der Beschwerde gegen die unlauteren Geschäftspraktiken vor", sagt der Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer Rainer Will.

In Österreich würden mittlerweile pro Tag 30.000 Pakete von asiatischen Online-Plattformen ankommen, die sich nicht an die geltenden Spielregeln halten. Nicht nur beim Versand und bei der Zustellung, sondern weit davor, wenn es darum geht, Kund:innen anzuwerben und zum Kauf zu bewegen. "Wir vertreten heimische Unternehmen, die Hunderttausende Arbeitsplätze in unserem Land sichern und mit ihren Steuerleistungen den Sozialstaat für alle finanzieren. Diese sind aufgrund der unlauteren Konkurrenz gefährdet. Dagegen müssen wir auch rechtlich mit allen Mitteln vorgehen, um Schaden für die Betriebe und in weiterer Folge für die Menschen in unserem Land abzuwenden", so Will.

Vor diesem Hintergrund listet der HV in seiner Beschwerde zahlreiche Verstöße detailliert auf.

Falsche Behauptungen zu begrenzter zeitlicher Verfügbarkeit

Gemäß dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist eine Behauptung als unlauter anzusehen, mit welcher unrichtigerweise suggeriert wird, dass ein Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Bedingungen verfügbar ist. Laut dem Handelsverband können solche Angaben hinsichtlich der begrenzten Verfügbarkeit Verbraucher:innen unter vermeintlichem Zeitdruck zum Kauf verleitet. Genau das tut Temu, wie der Handelsverband mit zahlreichen datierten Screenshots beweisen will.

Auf der Website von Temu wird mit Behauptungen wie "Letzter Tag" und "Sonderverkauf" unter Angabe eines Countdowns der Eindruck erweckt, dass das entsprechende Produkt nur mehr für wenige Stunden zum angezeigten, vermeintlich günstigeren Preis erworben werden kann. Oftmals kommt es auch zu der Situation, dass gewisse Produkte bei Temu als vermeintliche "Sonderangebote" beworben werden, diese nach Ablauf des "Sonderangebots" jedoch weiterhin um lediglich einen Cent (+0,01 Euro) mehr erworben werden können.

"Durch die aufgezeigten Geschäftspraktiken soll den Nutzer:innen der Temu-Website das Gefühl gegeben werden, dass das gewünschte Produkt nur mehr für eine sehr kurze Zeit zu dem angegebenen Preis verfügbar sein wird. Mit diesen Mitteln soll zu unreflektierten Kaufentscheidungen gedrängt werden. Die Praktiken nehmen ein Maß an, dass aus Sicht der heimischen Händler klar unlauter ist", kritisiert Will.

Irreführende Behauptungen zu Preisreduktionen

Auch bei den Behauptungen zu Preisreduktionen wurden Verstöße gegen das UWG festgestellt. So sollen von Temu offensichtlich willkürlich UVPs, also unverbindlichen Herstellerpreisempfehlungen, angezeigt werden, die vermeintlich mit dem tatsächlichen Verkaufspreis deutlich unterboten werden.

Der Handelsverband konnte etwa feststellen, dass bei Produkten in der "Überblicksansicht" teils sehr hohe UVPs ausgewiesen wurden und die dementsprechend angezeigte Preissenkung sehr hoch ausfiel. Bei einem Klick auf "Alle Details" des entsprechenden Produkts wurde jedoch plötzlich ein deutlich niedrigerer UVP angezeigt, wodurch auch die prozentuelle Preisreduktion deutlich niedriger ausfiel. Ebenfalls konnte festgestellt werden, dass der angezeigte UVP zum gleichen Zeitpunkt auf zwei verschiedenen Geräten in gewissen Fällen unterschiedlich hoch ausfällt – eine klare Täuschung der Käufer:innen.

Falsche Behauptungen zu angeblicher Warenknappheit

Einen weiteren Verstoß gegen das UWG ortet der Handelsverband durch irreführende Angaben zur angeblich stückmäßig stark begrenzten Verfügbarkeit gewisser Produkte. Temu wird in vielen Fällen eine Warenknappheit vorgetäuscht, die in der Realität überhaupt nicht besteht.

"Durch diese Geschäftspraktik sollen die Kund:innen augenscheinlich zu einer zügigen Kaufentscheidung gedrängt werden, indem der Eindruck vermittelt wird, dass der Artikel möglicherweise in Kürze nicht mehr verfügbar ist", erklärt Will und fügt abschließend hinzu: "Wir sind der Ansicht, dass dringend gegen die von Temu eingesetzten unlauteren Geschäftspraktiken vorgegangen werden muss, um einen fairen Wettbewerb auf dem österreichischen und europäischen Markt sicherzustellen. Damit soll den Konsument:innen eine inhaltlich korrekt vorbereitete Kaufentscheidung ermöglicht werden."

www.handelsverband.at

www.temu.com

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