E-Mobilitätsförderungen 2024
So viel Förderung bekommt man heuer beim Kauf eines E-Autos, einer Wallbox, etc.

Kurz vor dem Start der neuen Periode wurden nun alle Details der E-Mobilitätsförderungen 2024 für Private und Unternehmen bekanntgegeben.

Wie berichtet, hat sich die Bundesregierung auch in diesem Jahr auf eine E-Mobilitätsförderung geeinigt. Nun wurden alle Details dazu bekanntgegeben. Das wurde auch Zeit, denn die Jahresfristen für die Förderungen von E-Mobilität laufen jeweils von Anfang April bis Ende März eines Jahres. Mit Ende März enden daher die Förderungen 2023, ab 1. April gelten dann die neuen Richtlinien.

114,5 Millionen Euro im Topf

Die Förderhöhe von 114,5 Millionen Euro sowie einige Basisinfos wurden bereits Ende vergangenen Jahres bekannt. Vor kurzem wurden nun die Details zur E-Mobilitätsförderung 2024 veröffentlicht. "Für Privatpersonen betreffen die Änderungen die Förderungen von Plug-in-Hybriden, Tageswagen sowie die Förderhöhe für E-Motorräder. Für Unternehmen gibt es unter anderem neue Voraussetzungen für die Förderungen von öffentlicher Ladeinfrastruktur", fasst ÖAMTC-Techniker Florian Merker zusammen. Der E-Mobilitätsbonus setzt sich in beiden Fällen aus einem Importeursanteil und einer Bundesföderung zusammen.

Prinzipiell bekommen Privatpersonen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5.000 Euro, für ein E-Motorrad bis zu 2.300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und intelligente Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro.

Neuerungen für Privatpersonen

Die größte Neuerung zum Vorjahr ist, dass keine Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender (REX) bzw. Reichweitenverlängerer (REEV) mehr gefördert werden.

Ebenfalls wurde der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum bei der Fördereinreichung für Fahrzeuge, die bereits beim Händler in Betrieb waren (z.B.: Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen) von zwölf auf 15 Monate verlängert.

Die Förderungsanteile für E-Mopeds, E-Leichtmotorräder und E-Motorräder wurden im Vergleich zum vergangenen Jahr erhöht.

© ÖAMTC

Neuerungen für Unternehmen

Für Unternehmen gelten zusätzlich zu den oben angeführten Punkten laut ÖAMTC noch weitere Änderungen. So wird bei den Förderungen zwischen Einzelmaßnahme oder (neu) Kombinierten Maßnahmen unterschieden. Bei der Einzelmaßnahme wird nur ein Förderantrag für ein E-Fahrzeug, E-Zweirad oder eine E-Ladeinfrastruktur gestellt – hier beantragt man die Förderung nach der Umsetzung.

Bei den Kombinierten Maßnahmen wird die Förderung für ein Fahrzeug in Kombination mit einer Ladeinfrastruktur oder für mehrere E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur gestellt – hier muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden, erklärt Merker.

Gefördert wird 2024 zudem auch die Anschaffung schwerer E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und größerer E-Busse.

© ÖAMTC

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, die mit bis zu 30.000 Euro gefördert wird, gibt es ebenfalls neue Voraussetzungen. So ist für öffentlich zugänglich Ladeinfrastruktur z. B. ein diskriminierungsfreier Zugang vorgeschrieben – das gilt auch für Tarife, Authentifizierungs- und Zahlungsmethoden sowie sonstige Nutzungsbedingungen.

Die Gebühren, die für die Nutzung der E-Ladeinfrastruktur in Rechnung gestellt werden, müssen den Marktpreisen entsprechen und transparent ausgewiesen werden. Blockiergebühren sind möglich. Die Ladeinfrastruktur muss jederzeit öffentlich zugänglich sein und im Ladestellenverzeichnis der E-Control eingetragen werden.

Die Ladepunkte müssen digital vernetzt und zu intelligentem Laden fähig sein. An den geförderten Ladestationen über 50 kW Ladeleistung muss die Bezahlung über gängige Zahlungsinstrumente wie Debitkarten oder Kreditkarten (Terminal) bzw. über kontaktloses Zahlen ohne vorherige Registrierung über NFC (Near Field Communication) funktionieren.

www.umweltfoerderung.at

www.oeamtc.at

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