Wie der Standard berichtet, hat sich Österreich- und oe24-Chef Wolfgang Fellner am Donnerstag am Straflandesgericht Wien der üblen Nachrede schuldig bekannt. Im Verfahren geht es um Aussagen Fellners gegenüber seiner damaligen Mitarbeiterin Katia Wagner bei einer Autofahrt und einem Abendessen im Jahr 2015. Der 67-Jährige hatte, laut einem Gedächtnisprotokoll von Wagner, unter anderem gefragt, ob er ihr Kleid aufzippen solle, und gesagt, dass er sie geil finde, sie liebe und dass er sie heiraten müsse.
Anwalt Rami sorgt für unerwarteten Plot-Twist
Bis dato stritt Fellner die von Wagner protokollierten Aussagen ab und bezeichnete sie in einem früheren Artikel des Standard sogar als "frei erfunden", woraufhin Wagner den Medienmogul wegen übler Nachrede klagte. Bei der Verhandlung am Straflandesgericht legten die Journalistin und ihr Anwalt nun nach: So hätte Fellner die 33-Jährige unter anderem als "Brutal-Chinesin" bezeichnet, gesagt, dass sie wie "Madame Butterfly" aussehe und dass er ihr den "chinesischen Gesichtsausdruck austreiben" wolle (Katia Wagner ist die Tochter einer Österreicherin und eines Indonesiers – Anm. d. Red.).
Katia Wagner © LEADERSNET/Stowasser
Wolfgang Fellner bestritt auch diese Aussagen und bezeichnete sie als "völlig falsch und frei erfunden". Dabei hatte er die Rechnung jedoch nicht mit Rami gemacht. "Ich befürchte, dass es Herr Fellner mit der Wahrheit nicht so genau nimmt", so Wagners Anwalt. Denn es gebe Tonaufnahmen von dem Abendessen und von der Autofahrt, die all diese Aussagen Fellners gegenüber Wagner dokumentieren und die er auch gerne dem Gericht vorlegen werde. Rami: "Wir können es uns sofort anhören."
Entschuldigung aber keine Erinnerung
Wolfgang Fellner warf ein, dass es sich um einen illegalen Mitschnitt handle und es deshalb nicht angehört werden könne. Laut Richter Stefan Romstorfer gebe es jedoch kein Verbot der Beweiswürdigung, weshalb der Mitschnitt sehr wohl angehört werden könne. Nach einer kurzen Besprechung mit seinen Anwälten Georg Zanger und Kristina Venturini bekannte sich Fellner schließlich schuldig und entschuldigte sich bei Wagner. Er habe sich nicht mehr an seine Aussagen erinnern können. Auch habe er sie nicht als absichtlich falsch erfunden bezeichnet. Dennoch seien seine Aussagen "grob aus dem Zusammenhang gerissen" und würden keine sexuelle Avancen darstellen.
Richter Romstorfer verurteilte den Österreich-Boss schließlich zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro davon 30.000 Euro unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fellner und seine Anwälte haben noch drei Tage Zeit Berufung gegen das Urteil einzulegen. (as)
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